Mit einem Gewicht von 26,2 Pfund ist der „Boot of Cortez" der größte erhaltene natürliche Goldklumpen, der jemals in der westlichen Hemisphäre gefunden wurde
GLENDALE, Arizona, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- EJ's Auction & Appraisal wurde ausgewählt, das historische Goldnugget „Boot of Cortez" zu versteigern. Die Auktion findet am Freitag, dem 12. Juni, um 1 p.m. Ortszeit in Arizona sowohl online als auch vor Ort bei EJ's Auction & Appraisal in Glendale, Arizona, für zugelassene Bieter statt. Die Registrierung für die Auktion ist ab sofort möglich.

Der „Boot of Cortez" gilt als der größte erhaltene natürliche Goldklumpen, der jemals in der westlichen Hemisphäre gefunden wurde. EJ's Auction & Appraisal veranlasste im April 2026, das Stück mit modernsten, kalibrierten Geräten unabhängig wiegen und analysieren zu lassen. Die aktuelle Messung wurde mithilfe einer vom Bundesstaat Arizona zertifizierten Waage eines Drittanbieters bestätigt. Das Stück wurde außerdem einer Röntgenfluoreszenzuntersuchung (X-Ray Fluorescence, XRF) durch eine unabhängige Stelle unterzogen, die ergab, dass das Material zu etwa 98 % aus Gold besteht.
Einige der einzigartigen Merkmale sind:
Ein Goldsucher entdeckte 1989 bei der Suche nach Gold in der Nähe von Caborca, Mexiko – etwa 70 Meilen südlich der Grenze zu Arizona und etwa 60 Meilen östlich des Golfs von Kalifornien im mexikanischen Bundesstaat Sonora – mit einem Metalldetektor von Radio Shack den „Boot of Cortez".
Der „Boot of Cortez" wurde schnell zu einem der berühmtesten Mineralfunde der Neuzeit. Er wurde in führenden Einrichtungen und auf bedeutenden Veranstaltungen ausgestellt, darunter auf der Tucson Gem & Mineral Show, im Houston Museum of Natural Science und im American Museum of Natural History in New York.
Im Januar 2008 erzielte das Stück bei einer Auktion einen Preis von über 1,3 Millionen Dollar, was dem Vierfachen des damaligen Gold-Spotpreises entsprach. Seit fast zwei Jahrzehnten befindet es sich nun in einer bedeutenden Privatsammlung.
Erik Hoyer, Geschäftsführer und Inhaber von EJ's Auction & Appraisal, erklärte, dass der „Boot of Cortez" seit dem Erwerb durch den Käufer bei einer Auktion im Januar 2008 nicht den Besitzer gewechselt habe.
Die Anmeldung für die Auktion ist bis zum 9. Juni möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter bootofcortez.com, per E-Mail an concierge@ejsauction.com oder telefonisch unter 623-878-2003. Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an media@ejsauction.com. Um die wöchentlichen Online-Auktionen von EJ zu sehen, besuchen Sie ejsauction.com.


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Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.