
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet trotz der Belastungen durch den Krieg im Nahen Osten weiterhin mit einem leichten Wachstum der deutschen Wirtschaft. In seiner Sommerprognose bestätigt das Institut für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,8 Prozent. Zugleich werden die mittelfristigen Aussichten vorsichtiger eingeschätzt: Für 2027 senkten die Kieler Ökonomen ihre Prognose von bislang 1,4 auf nun 1,0 Prozent.
Als zentralen Belastungsfaktor nennt IfW-Präsident Moritz Schularick die Folgen des Iran-Kriegs. Der Anstieg der Rohstoffpreise erweise sich als hartnäckig und belaste die wirtschaftliche Dynamik voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt auch das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das ebenfalls auf den dämpfenden Effekt höherer Energie- und Rohstoffkosten verweist.
Nach Einschätzung des IfW wird die Konjunktur derzeit vor allem von der Finanzpolitik gestützt. Expansive Impulse aus öffentlichen Konsum- und Investitionsausgaben sollen einen Teil der Schwäche in anderen Bereichen kompensieren. Von den traditionell starken Wachstumstreibern der deutschen Wirtschaft – Exporten und Unternehmensinvestitionen – seien hingegen bislang kaum Anzeichen für eine kräftige Erholung zu erkennen, wie sie für frühere Aufschwungphasen typisch gewesen sei. Die Beschäftigungsperspektiven bewertet das Institut entsprechend verhalten.
Zwar hätten sich die Ausfuhren zuletzt stabilisiert, doch spricht das IfW nach den Rückgängen der vergangenen Jahre weiterhin nicht von einer dynamischen Exporterholung. Konjunkturexperte Stefan Kooths warnt in diesem Zusammenhang vor einer schwindenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit: Diese Entwicklung dürfte nach seiner Einschätzung weitere Verluste an Weltmarktanteilen nach sich ziehen. Im Vergleich zu früheren Aufschwüngen fielen die erwarteten Zuwächse insgesamt mager aus, und ohne tiefgreifende Reformen zur Stärkung des Standorts drohe die deutsche Wirtschaft in ein Umfeld nachlassender Wachstumskräfte abzugleiten.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.