LONDON und RIYADH, Saudi-Arabien, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Altea Partners, ein privates Handelsbankunternehmen, gab heute die Ernennung von Nawaf AlOtaibi zum Chief Executive Officer von Altea Partners Saudi-Arabien bekannt. Altea Partners Saudi Arabia, die Onshore-Plattform des Unternehmens im Königreich, wurde durch eine strategische Partnerschaft zwischen der Altea Partners Group und einer führenden saudischen Investment-Holdinggesellschaft gegründet. Die Ernennung markiert einen wichtigen Meilenstein im Aufbau der saudi-arabischen Plattform von Altea Partners, die an Land tätig sein wird, sobald die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sind.

Diese Partnerschaft und die Ernennung unterstreichen das Engagement von Altea Partners bei der Erleichterung von Kapitalflüssen zur Unterstützung der saudi-arabischen Transformationsagenda „Vision 2030". Das 2024 gegründete Unternehmen ist in Europa, im Nahen Osten und in Nordamerika tätig.
Herr AlOtaibi kommt zu Altea Partners nach einem Jahrzehnt bei BSF Capital (ehemals Saudi Fransi Capital), wo er zuletzt als Head of Wealth Management tätig war. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Führungserfahrung im saudi-arabischen Finanzdienstleistungssektor und ist Mitglied des CFA Institute und der CFA Society Saudi Arabia.
Während seiner Tätigkeit bei BSF Capital baute Herr AlOtaibi eine der führenden Vermögensverwaltungsplattformen des Königreichs auf und beriet Privatkunden, Family Offices und institutionelle Anleger im gesamten Golfkooperationsrat. Er leitete die Umwandlung des Unternehmens von einem produktorientierten Verkaufsmodell zu einer vollständig beratungsorientierten Plattform, wodurch die Position des Unternehmens als vertrauenswürdiger Partner gestärkt und die Qualität und Tiefe des Anlageangebots verbessert wurden.
Als CEO von Altea Partners Saudi Arabia wird Herr AlOtaibi die inländischen Aktivitäten des Unternehmens leiten und eng mit der breiteren Plattform zusammenarbeiten, um Saudi-Arabien und den weiteren GCC mit Europa und Nordamerika zu verbinden und abgestimmtes Kapital und vertrauenswürdige Beratung bereitzustellen.
„Wir freuen uns, Nawaf bei Altea Partners begrüßen zu dürfen. Sein Ansehen in der Finanzwelt des Königreichs, seine Erfolgsbilanz beim Aufbau eines führenden Vermögensverwaltungsunternehmens und seine Übereinstimmung mit unserem partnerschaftlichen Ansatz werden von unschätzbarem Wert sein, wenn wir unsere Präsenz in Saudi-Arabien und der gesamten Region ausbauen", so Henning Behre und Kabir Chhatwani, Mitbegründer von Altea Partners.
Herr AlOtaibi fügte hinzu: „Saudi-Arabiens Vision 2030 treibt einen Generationswechsel voran und schafft einen wachsenden Bedarf an vertrauenswürdigen Partnern, die Kapital diszipliniert und angepasst einsetzen und anziehen können. Die unternehmerische Kultur von Altea Partners und der langfristige Ansatz zur Wertschöpfung sind genau das, wonach ich gesucht habe. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Team, um Altea Partners Saudi Arabia zu einem bevorzugten Partner für Gründer, Familien und langfristige Investoren zu machen."
Über Altea Partners
Altea Partners ist ein Principal-geführtes Merchant-Banking-Unternehmen, das abgestimmtes Kapital und vertrauenswürdige Beratung bietet. Wir arbeiten mit Gründern, Familien und Unternehmen - und den langfristigen Investoren, die sie unterstützen - in ganz Europa, dem Nahen Osten und Nordamerika zusammen.
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Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.