Regierungschefs fordern bessere Anbindung des BER und Schienenwege nach Osten

11.06.2026


Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder nutzen die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin (ILA) für eine industrie- und sicherheitspolitische Offensive. Bei einer Sonderkonferenz am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld beraten sie über verstärkte Investitionen in Sicherheits- und Verteidigungstechnologien und wollen zugleich die Rolle der ostdeutschen Bundesländer als Standort für Luft- und Raumfahrt schärfer herausstellen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Gastgeber des Treffens, verweist dabei auf die sicherheitspolitische Lage und sieht darin einen zentralen Treiber für die aktuelle Agenda.

Im Mittelpunkt der Beratungen steht die Stärkung der Luft- und Raumfahrtindustrie in den neuen Ländern. Die Regierungschefs diskutieren mit dem Bund über industriepolitische Rahmenbedingungen, die den Ausbau der Branche begünstigen sollen. Ein Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Drohnentechnologie, unter anderem durch die Nutzung früherer Militärflugplätze der Nationalen Volksarmee (NVA) als Standorte für entsprechende Infrastruktur und Testfelder. Die Länder wollen sich damit als attraktiver Entwicklungs- und Produktionsraum für moderne Verteidigungs- und Luftfahrtlösungen positionieren.

Ein weiterer Block der Gespräche betrifft Verkehr und Anbindung: Die ostdeutschen Ministerpräsidenten dringen auf eine bessere Schienenanbindung nach Osten sowie auf mehr Langstreckenflüge ab dem Flughafen BER. Diese Maßnahmen sollen die internationale Erreichbarkeit der Region verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der dort angesiedelten Industrie stärken. Über die konkrete Ausgestaltung beraten sie gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) und der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser, die zu der Konferenz in Schönefeld erwartet werden.

Im Anschluss an die Beratungen ist eine gemeinsame Pressekonferenz vorgesehen, bevor die Regierungschefs einen Rundgang über das Gelände der ILA Berlin planen. Die Messe am BER zeigt neue Produkte und Innovationen aus Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung und dient den ostdeutschen Ländern zugleich als Schaufenster für ihre industriepolitischen Ambitionen. Bis Freitag ist die Ausstellung Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende steht sie mit Ticket allen Interessierten offen.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.