Hervis-Beschäftigte im Umbau: Sozialplan für rund 100 Mitarbeitende

11.06.2026


Der Sporthändler Hervis stellt sein Österreich-Geschäft nach dem Eigentümerwechsel tiefgreifend neu auf und schließt heuer rund ein Fünftel seiner Filialen. Insgesamt 17 der aktuell 93 Standorte sollen im Laufe des Jahres 2026 vom Netz gehen, weil sie laut Unternehmen nicht rentabel zu betreiben sind. Betroffen sind Standorte in mehreren Bundesländern, darunter urbane Einkaufszentren ebenso wie Filialen in Regionalstädten. Bereits geschlossen wurden nach Firmenangaben die Geschäfte im Salzburger SAM Outlet sowie in Baden.

Hinter dem Umbau steht die Quantum Investment Holding GmbH mit Sitz in Wien, die Anfang des Jahres die bisherige Spar-Tochter übernommen hat. Jeweils 50 Prozent an Quantum halten laut Firmenbuch der deutsche Investor und Snipes-Gründer Sven Voth sowie Udo Schloemer, Gründer des Bürocampus Factory Berlin. Die neuen Eigentümer hatten im April zunächst das Auslandsgeschäft mit 43 Filialen in Slowenien, Kroatien und Deutschland an einen nicht genannten Investor abgegeben und konzentrieren sich nun auf die Straffung des Netzes im Heimatmarkt Österreich.

Von den Schließungen sind bundesweit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Wie viele davon konkret in den einzelnen Bundesländern ihre Stelle verlieren, ist noch nicht vollständig ausgewiesen. Nach Unternehmensangaben wurde gemeinsam mit Betriebsrat und Gewerkschaft ein Sozialplan erarbeitet. Die Abwicklung der betroffenen Standorte soll schrittweise erfolgen, unter Einhaltung der Kündigungsfristen der jeweiligen Mietverträge.

Die Liste der Filialen, die bis Jahresende schließen sollen, ist lang: Neben den bereits aufgegebenen Standorten Salzburg (SAM Outlet) und Baden sind unter anderem die Filiale im Wiener Einkaufszentrum Q19, mehrere Geschäfte in Salzburg (Forum, Hallein, Bischofshofen), Tirol (Reutte, Kitzbühel), Kärnten (Feldkirchen), der Steiermark (Deutschlandsberg, Leoben, Liezen), Osttirol (Lienz) sowie vier Standorte in Oberösterreich betroffen – Perg, Steyr, Wels und Linz (Lentia). Die Restrukturierung soll Hervis nach Angaben des Unternehmens auf „zukünftige Markt- und Kundenanforderungen“ ausrichten und das Filialportfolio stärker auf ertragsstarke Standorte fokussieren.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.