
Nordrhein-Westfalen richtet im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ein neues Asylzentrum am Flughafen Düsseldorf ein. Auf dem Gelände des Airports soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren entstehen. In der Einrichtung werden 50 bis 60 Plätze geschaffen – ein Teil der bundesweit insgesamt 374 vorgesehenen Kapazitäten. Das Zentrum ist für Menschen vorgesehen, die über Flughäfen in NRW einreisen und aus Staaten mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent stammen. Laut Landesregierung zählen dazu unter anderem Georgien, Moldau, Albanien, Serbien und Kosovo.
Die Einrichtung wird als geschlossene Unterbringung geführt, soll nach Angaben von NRW-Flüchtlingsministerin Verena Schäffer allerdings keine Haftanstalt sein. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werde Bewegungsfreiheit innerhalb des Gebäudes und auf den Außenflächen gewährt, betonte die Grünen-Politikerin. Vorgesehen sind zudem Freizeitangebote und Betreuungsstrukturen, auch für Familien mit Kindern. Während des laufenden Verfahrens dürfen die Menschen das Gelände grundsätzlich nicht selbstständig verlassen; Ausnahmen sind etwa begleitete Termine bei Ärzten oder vor Gericht.
Die Aufenthaltsdauer in dem neuen Zentrum ist auf maximal sechs Monate begrenzt. Die Verfahren folgen der Logik der Asylgrenzverfahren, bei denen rechtlich von einer sogenannten „Fiktion der Nicht-Einreise“ ausgegangen wird. Nach einem beschleunigten Asylverfahren hat die Bundespolizei bis zu drei Monate Zeit, abgelehnte Antragsteller zurückzuführen. Die Landesregierung in Düsseldorf verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen damit „sauber, professionell und schnell“ die neuen EU-Vorgaben umsetze. Bundesweit sind insgesamt sechs solcher Asylgrenzzentren an Flughäfen geplant; eines davon entsteht nun in NRW.
Um die EU-Regeln bereits früher anwenden zu können, plant das Land eine Übergangslösung in Ratingen. In einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung soll voraussichtlich Anfang 2027 ein temporäres Asylgrenzzentrum den Betrieb aufnehmen, bevor der Neubau am Flughafen Düsseldorf fertiggestellt ist. Nach Angaben des Landes sei dort eine „menschenwürdige Unterbringung“ möglich. Die Finanzierung der Einrichtungen übernimmt der Bund.

Moore gelten als stille Schwergewichte des Klimaschutzes: Sie speichern langfristig CO2 und bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten Rückzugsräume. In Sachsen sind solche Ökosysteme jedoch zur Ausnahme geworden. Nach Angaben des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie existieren rund 47.000 Hektar Moore und organische Nassstandorte, was etwa 2,5 Prozent der Landesfläche entspricht. Nur ein Bruchteil davon gilt allerdings noch als naturnahes Moorökosystem. Viele Flächen wurden in der Vergangenheit entwässert, um sie für Land- und Forstwirtschaft nutzbar zu machen; allein gut 11.000 Hektar Moorböden werden heute als Grün- oder Ackerland genutzt.
Die Staatsregierung versucht, daraus politische Konsequenzen zu ziehen. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, ein Konzept für die sächsischen Moorflächen zu erarbeiten. Ziel ist es, die Reduktion von Netto-CO2-Emissionen, Ökosystemleistungen, Biodiversitätsschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen. Für Eigentümer und Nutzer der Flächen soll zugleich eine „dauerhafte wirtschaftliche Perspektive“ entstehen. Nach Auskunft des Umweltministeriums befindet sich das Papier auf der Zielgeraden und soll Ende des Jahres veröffentlicht werden. Es ist als Handlungsleitfaden mit fachlich empfehlendem Charakter vorgesehen; konkrete Flächenziele sollen darin jedoch nicht festgeschrieben werden.
Umweltverbände halten den bisherigen Ansatz für zu zögerlich. Der sächsische Landesverband des BUND kritisiert, der Moorschutz gehe bislang nicht über einzelne Modellprojekte hinaus. Nötig sei, einen wesentlichen Teil der Flächen wiederzuvernässen – sowohl in den Lausitzer Niedermooren als auch in den erzgebirgischen Hochmooren, fordert Landesvorsitzender Felix Ekardt. Das Landesamt für Umwelt verweist darauf, dass sich der Zustand entwässerter Flächen generell weiter verschlechtere, während dort, wo Wiedervernässungsmaßnahmen eingeleitet wurden, Anzeichen einer Stabilisierung zu beobachten seien.
Konfliktfrei ist die Revitalisierung der Moorstandorte nicht. Laut Umweltministerium bremsen vor allem komplexe Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung umfangreicher Projekte und Nutzungskonflikte mit Landwirtschaft und Trinkwasserschutz den Fortschritt. Aktuell laufen Renaturierungs- und Schutzvorhaben unter anderem in der Mothäuser Heide im Erzgebirge und im Dubringer Moor im Landkreis Bautzen. Parallel bereitet Sachsen mehrere Anträge im Rahmen der Bundesförderrichtlinie „1.000 Moore“ vor, um zusätzliche Mittel für neue Projekte einzuwerben. Mit der seit diesem Jahr angebotenen Beratungsstelle „MoSa – Moorbodenschutz in den Moorregionen Sachsens“ versucht das Landesamt zudem, Akteure vor Ort fachlich zu unterstützen und weitere Flächen für den Moorschutz zu gewinnen.