CHANGSHA, China, 4. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") zeichnete am 16. Juni auf seiner 7. Konferenz für Wissenschafts- und Technologieinnovation fünf technologische Leistungen in den Bereichen Hybrid- und Elektroantrieb aus und unterstrich damit sein Bestreben, den Einsatz neuer Energietechnologien in Baumaschinen, Landmaschinen und Bergbaumaschinen voranzutreiben.
Zu den ausgezeichneten Leistungen zählten ein extrem leistungsstarker Hybridtraktor, Technologien für den Elektroantrieb und die intelligente Steuerung von Großmaschinen, verteilte Elektroantriebstechnologie für Mobilkrane, Serienhybridtechnologie mit vollelektrischem Antrieb für Mähdrescher sowie ein Patentportfolio für Hybridsysteme in Hochleistungstraktoren mit neuen Energietechnologien. Zusammen spiegeln sie Zoomlions umfangreichere Kompetenzen im Bereich neuer Energietechnologien bei der geschäftsbereichsübergreifenden Entwicklung umweltfreundlicherer und intelligenterer Maschinen wider.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen ist Zoomlions eigens eingerichtete Entwicklungsplattform für neue Energietechnologien, die den Konzern bei der Architektur von Elektroantriebssystemen, der maßgeschneiderten Entwicklung von Kernkomponenten und der technischen Zusammenarbeit mit den Maschinengeschäftsbereichen unterstützt. Zoomlion hat ein Produktportfolio im Bereich neuer Energietechnologien aufgebaut, das Baumaschinen, Bergbaumaschinen sowie Landmaschinen umfasst und batterieelektrische, hybride sowie Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antriebe ebenso abdeckt wie Batteriewechsel- und Plug-in-Ladelösungen. Das Unternehmen entwickelte 2025 fast 60 Produkte mit neuen Energietechnologien und bietet derzeit 240 solcher Produkte an. Das Leistungsspektrum umfasst vollständige Maschinenlösungen, Batterien, Motoren, Steuerungen sowie Brennstoffzellensysteme, gestützt durch die hauseigene Entwicklung und Erprobung von Lithiumbatterien sowie Wasserstoff-Brennstoffzellen.
Unter den ausgezeichneten Leistungen ist der Bereich Landmaschinen mit neuen Energietechnologien ein repräsentatives Beispiel. Die Hybridsteuerungstechnologie von Zoomlion wird bereits in großem Umfang in Traktoren sowie Weizenerntemaschinen mit neuen Energietechnologien eingesetzt und trägt durch ein effizienteres Energiemanagement zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs bei. Die Hybrid-Weizenerntemaschine von Zoomlion hat eine Kraftstoffeinsparung von etwa 30 % erzielt, während der Hybridtraktor des Unternehmens eine Einsparung von rund 8 % erreicht hat. Die Chassis-by-Wire-Technologie kommt auch in den unbemannten Bergbau-Lkw von Zoomlion zum Einsatz und unterstützt durch eine dreistufige Bremsarchitektur, die Retarderbremsung, elektrische Bremsung sowie mechanische Bremsung kombiniert, den Einsatz in großem Maßstab sowie sicheres Bremsen unter anspruchsvollen Einsatzbedingungen.
Ou Biao, Direktor des Instituts für Fahrzeugsteuerung bei der Zoomlion New Energy Technology Company, sagte: „Für unser Team ist diese Anerkennung sowohl eine Bestätigung der Arbeit der Ingenieure als auch ein Ansporn, weiterzumachen. Die Entwicklung von Produkten mit neuen Energietechnologien erfordert wiederholte Praxistests in Bergwerken, auf landwirtschaftlichen Flächen und in anderen anspruchsvollen Einsatzumgebungen. Diese Auszeichnungen motivieren uns, nah an den Bedürfnissen unserer Kunden zu bleiben und schwierige technische Herausforderungen weiter konsequent anzugehen."
Zoomlion setzt sich dafür ein, die Entwicklung von Maschinen mit neuen Energietechnologien fortzusetzen und seine Ingenieure weltweit näher an die Kunden zu bringen, um lokale Bedürfnisse besser zu verstehen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.