Zendure startet Prime Day 2026: Bis zu 400 € Ersparnis bei SolarFlow Energiespeichern

15.06.2026

DÜSSELDORF, Deutschland, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zendure, ein globaler Pionier im Bereich Plug-in-HEMS (Home Energy Management System), gab heute seine Prime-Day-2026-Angebote für seine innovativen Energielösungen bekannt. Vor dem offiziellen Amazon Prime Day vom 23. bis 26. Juni können Kundinnen und Kunden ab dem 15. Juni Frühbucher-Angebote sichern, mit Ersparnissen von bis zu 400 EUR über die Zendure-Website und Amazon.

Zendures SolarFlow-Lösungen kombinieren Solarspeicher, intelligentes Energiemanagement und die Integration dynamischer Tarife, um Haushalten zu helfen, ihren Energieverbrauch zu optimieren, ihre Unabhängigkeit vom Stromnetz zu erhöhen und ihre jährlichen Stromkosten zu senken. Zendures HEMS verbindet Solaranlagen, Batteriespeicher und Haushaltsgeräte, während ZENKI™ AI das Laden und Entladen in Echtzeit auf Basis von Tarifen, Wetterdaten, Prognosen und PV-Erzeugung optimiert. Ergänzt wird das System durch ZenWave™, Zendures dynamischen Stromtarif-Service auf Basis der EPEX-SPOT-Preise.

Auf der Zendure-Website

Bei Amazon

Zusätzliche Vorteile mit ZenWatts

Kundinnen und Kunden profitieren vom ZenWatts-Prämienprogramm von Zendure: Sie erhalten dreifache ZenWatts-Punkte beim Kauf über die offizielle Website zwischen dem 15. Juni und dem 15. Juli 2026 und bei Aktivierung ihres Geräts in der Zendure-App bis zum 30. Juli 2026. Diese Aktion gilt für folgende Modelle: SolarFlow 2400 AC+, SolarFlow 2400 Pro, SolarFlow 800 Pro 2, SolarFlow 800 Plus, SolarFlow 800, SolarFlow 1600 AC+, Hub 2000

Weitere Informationen finden Sie unter: zendure.de. Und ZenWatt.

Über Zendure

Zendure ist ein globaler Pionier im Bereich Plug-in-HEMS (Home Energy Management Systems) mit Forschungs- und Betriebszentren im Silicon Valley, in der Greater Bay Area, in Japan und in Deutschland. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, Haushalten weltweit zuverlässige und bezahlbare saubere Energie zu liefern, indem es die neueste EnergyTech populär macht. SolarFlow verwandelt Sonnenlicht in eine sichere, zuverlässige Energiequelle für den Alltag.

KONTAKT: Chris Patrick, chris.qiu@zendure.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.