„Wir hatten keine Vorlage, an der wir uns orientieren konnten": Zoomlion-Ingenieur über den Durchbruch bei der weltweit höchsten Hubarbeitsbühne mit 82,3 Meter langem geraden Ausleger

29.06.2026

CHANGSHA, China, 29. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Auf der siebten Konferenz für Wissenschaft und technologische Innovation, die von Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") veranstaltet wurde, wurde die Hubarbeitsbühne ZT82J mit geradem Ausleger mit dem Preis für herausragende Flaggschiffprodukte ausgezeichnet. Mit einer maximalen Arbeitshöhe von 82,3 Metern ist es das weltweit höchste Modell seiner Kategorie; es deckt den Bedarf an Arbeitsbühnen für Einsätze in Höhen über 80 Metern ab und erfüllt die strengen Sicherheitsanforderungen großer Infrastrukturprojekte weltweit.

Zoomlion’s  straight-boom aerial work platform undergoes a slewing stability test at the company’s testing facility

Hinter dieser Errungenschaft stehen die beharrlichen Bemühungen des Produktmanagers He Jipeng und seines Teams im Forschungs- und Entwicklungszentrum für Hubarbeitsbühnen, die die ZT82J durch Konstruktion, Tests, Prozessumsetzung und abteilungsübergreifende Koordination vom Konzept bis zur Serienreife begleitet haben.

Die zentrale Herausforderung bestand von Anfang an darin, bei der Ausarbeitung des strukturellen Layouts zwei strenge Vorgaben – die Gesamtabmessungen und das Gesamtgewicht – in Einklang zu bringen. Der Forschungs- und Entwicklungsumfang umfasste einen extrem langen, speziell geformten Leichtbauausleger, einen kastenförmigen Drehkranz und ein hochbelastbares Fahrgestell, mit dem Ziel, das Gewicht zu reduzieren und gleichzeitig die strukturelle Steifigkeit deutlich zu verbessern, um die Biege- und Torsionsfestigkeit bei Hubhöhen von 82,3 Metern zu gewährleisten und das Schwanken der Arbeitsbühne zu unterdrücken.

Da es keine ausgereiften Vorbilder oder Referenzwerte aus der Branche gab, stieß das Team auf Engpässe wie unzureichenden Platz im Layout, übermäßiges Gewicht und mangelnde Steifigkeit. Gewichtsreduzierung, Gesamtabmessungen und strukturelle Steifigkeit stellten widersprüchliche Anforderungen dar, was es äußerst schwierig machte, das optimale Gleichgewicht zu finden.

Nach mehr als zehn Simulationsrunden entwickelte und verfeinerte das Team einen eigens entwickelten Auslegerquerschnitt mit mehreren Kanten und bewertete mehrere Teleskopkonfigurationen, um die Gesamtstruktur zu optimieren. Dadurch wurden vertikale und laterale Steifigkeit gewährleistet und gleichzeitig die Gewichtsreduktionsziele mit der strukturellen Tragfähigkeit innerhalb festgelegter Grenzen in Einklang gebracht.

Aufbauend auf dem Leichtbauausleger integrierten He Jipeng und das Team Optimierungen an Drehplattform und Fahrgestell. Durch Simulationen wurden Schwachstellen identifiziert, Blechquerschnitte präzise optimiert und überflüssiger Stahl abgebaut, wobei die Sicherheitsreserven gewahrt blieben. So gelang eine Gewichtsreduzierung, die Ermüdungs- und Kippstabilität wurde verbessert und ein struktureller Durchbruch für Geräte mit extrem hoher Arbeitshöhe erzielt.

Zur Unterstützung des Projekts stellte Zoomlion eine Task Force aus Experten für Statik, Hydraulik und elektronische Steuerung zusammen, die von einem Simulationsteam und speziellen Testanlagen unterstützt wurde, um eine nahtlose Koordination vom Entwurf bis zur Produktion zu gewährleisten.

„Diese Auszeichnung würdigt die Fortschritte unseres Teams bei der Entwicklung von Hubarbeitsbühnen mit extrem großer Reichweite und demonstriert die Leistungsfähigkeit der hochwertigen Baumaschinen von Zoomlion", sagte He Jipeng. „Sie hat zudem unser Selbstvertrauen erheblich gestärkt, weiterhin die Grenzen der Innovation zu erweitern und technische Barrieren zu überwinden."

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/wir-hatten-keine-vorlage-an-der-wir-uns-orientieren-konnten-zoomlion-ingenieur-uber-den-durchbruch-bei-der-weltweit-hochsten-hubarbeitsbuhne-mit-82-3-meter-langem-geraden-ausleger-302813239.html

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.