SINGAPUR, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- WALOVI hat offiziell seinen internationalen Hauptsitz in Singapur eröffnet, sein neues „X-Hero Natural Energy Electrolyte Drink" erstmals außerhalb Chinas vorgestellt und drei strategische Partnerschaften unterzeichnet – ein wichtiger Meilenstein für die globale Expansion des Unternehmens.
Die Zentrale in Singapur wird als globale operative Drehscheibe von WALOVI dienen und die Bereiche Markenwerbung, Kanalmanagement, grenzüberschreitende Investitionen sowie Personalbeschaffung leiten. Außerdem werden lokale Abfüll- und Co-Manufacturing-Modelle geprüft, um die regionale Reaktionsfähigkeit zu verbessern. Die Wahl Singapurs nutzt dessen Status als wichtigstes Tor zum asiatisch-pazifischen Raum und Standort für ein Drittel der regionalen Hauptsitze der Fortune-500-Unternehmen, während Südostasien zu Walovis am schnellsten wachsendem Auslandsmarkt geworden ist – wobei Vietnam, Kambodscha und Malaysia im ersten Halbjahr 2026 ein Exportwachstum von 100 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten.
„Die Globalisierungsstrategie von WALOVI besteht darin, sich eine klare Nische auf dem globalen Getränkemarkt zu erschließen – um die weltweit führende Marke für natürliche Getränke auf pflanzlicher Basis zu werden. Bei der Ankunft von WALOVI in Singapur und der Einrichtung seines internationalen Hauptsitzes geht es nicht darum, ‚nach außen zu expandieren' – es geht darum, ‚zu wachsen' und Verbraucher weltweit durch einen natürlichen, gesunden Lebensstil und natürliche pflanzliche Getränke miteinander zu verbinden", sagte Fang Dafeng, Vorstandsvorsitzender von WALOVI Great Health.
Das neu auf den Markt gebrachte natürliche Energie-Elektrolytgetränk „X-Hero" – dessen Rezeptur Ginseng- und Kaffeebohnenextrakte enthält und das frei von synthetischem Taurin und künstlichem Koffein ist – greift den Trend weg von „Erholungsmitteln nach körperlicher Erschöpfung" hin zu „anhaltender täglicher Vitalität" auf. Angesichts des tropischen Klimas in Südostasien und eines Marktes für Funktionsgetränke im Wert von 21,8 Milliarden US-Dollar (Euromonitor 2025) ist das Produkt für eine starke regionale Akzeptanz gut positioniert.
Es wurden drei Vereinbarungen unterzeichnet: mit der Nanyang Technological University im Bereich Marken- und Verbraucherforschung, mit Baosteel Packaging im Bereich der gemeinsamen Fertigung in der Lieferkette in Vietnam, Malaysia und Kambodscha sowie mit Sheng Sheng Food im Bereich des Einzelhandelsvertriebs in Singapur – zur Umsetzung des globalen PCBCI-Modells von Walovi, das auf Produkt, Vertriebskanal, Marke, Kultur und Investition basiert.
Unterstützt von internationalen Werbeträgern wie dem Fußballer Erling Haaland und dem Schauspieler Zhang Linghe hat Walovi bei seinen internationalen Umsätzen eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von über 25 % erzielt. Da sich die Vorlieben der Verbraucher zunehmend in Richtung natürlicher, funktioneller Getränke mit „Clean-Label"-Kennzeichnung verlagern – die mittlerweile von 96 % der Käufer bevorzugt werden (Ipsos 2025) –, ist WALOVI für weiteres Wachstum gut aufgestellt.
Mit Singapur als strategischem Dreh- und Angelpunkt und der Welt als Horizont folgt jeder Schritt, den WALOVI in Südostasien unternimmt, einer konsequenten Lokalisierungsstrategie. Im Zuge des weltweiten Trends zu gesundheitsbewusstem Konsum hat sich WALOVI bereits auf der internationalen Bühne etabliert und ist auf dem besten Weg, zum weltweit führenden Anbieter von natürlichen Getränken auf pflanzlicher Basis zu werden.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.