BERLIN, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in Europa unterschiedlich schnell. Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen führen dazu, dass der Wohnort darüber mitentscheiden kann, welche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten einer Person oder Familie zur Verfügung stehen.
Die Eizellspende ist in Deutschland weiterhin verboten, während sie in Spanien erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Auch beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik (PGT) bestehen Unterschiede zwischen beiden Ländern.
„Die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind zahlreich und vor allem auf die jeweilige Gesetzgebung zurückzuführen. In Spanien können beispielsweise alleinstehende Frauen und Frauenpaare reproduktionsmedizinisch behandelt werden. Der rechtliche Rahmen ermöglicht je nach medizinischer und familiärer Situation der einzelnen Patientin den Zugang zu unterschiedlichen reproduktionsmedizinischen Optionen", erklärt Dr. Héctor Izquierdo, Gynäkologe bei IVI Alicante, der dort deutschsprachige Patientinnen betreut.
Zu diesen Möglichkeiten gehören die Eizellspende, die Erhaltung der Fruchtbarkeit durch Kryokonservierung von Eizellen sowie spezifische Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik. Frauenpaaren steht darüber hinaus die ROPA-Methode zur Verfügung, bei der eine Partnerin die Eizellen zur Verfügung stellt und die andere die Schwangerschaft austrägt.
PGT und die gesetzlichen Regelungen zur genetischen Untersuchung von Embryonen
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PGT) gibt es Unterschiede zwischen beiden Systemen. In Deutschland ist die Anwendung auf bestimmte Fälle beschränkt und erfordert eine vorherige Bewertung durch eine Ethikkommission. Spanien erlaubt den Einsatz von PGT bei einer größeren Zahl medizinischer Indikationen, darunter zur Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder in bestimmten Fällen zur Verringerung des Fehlgeburtsrisikos.
„Viele Patientinnen kommen mit Fragen nach Spanien, welche Möglichkeiten ihnen hier offenstehen und welche Auswirkungen eine Behandlung haben kann, die in Deutschland verboten oder stärker eingeschränkt ist. Deshalb erläutern wir im ersten Beratungsgespräch die medizinischen Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, unter denen die Behandlung erfolgt", so der Gynäkologe von IVI Alicante.
„Spanien ist aufgrund seiner gesetzlichen Regelungen in der Reproduktionsmedizin deutlich fortschrittlicher als Deutschland. Sie haben es mir ermöglicht, auch mit über 40 noch Mutter zu werden. Mein Wunder wird im Oktober geboren", erklärt eine der Patientinnen.
Eizellspende: Anonymität und Auswahl der Spenderinnen
Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, verfügt Spanien über einen spezifischen gesetzlichen Rahmen. Die Gametenspende muss unentgeltlich, altruistisch und vertraulich erfolgen und die Anonymität der Spenderin gewahrt werden.
Die Auswahl der Spenderin erfolgt durch die medizinischen Teams nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei wird eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Empfängerin angestrebt.
Bei IVI durchlaufen potenzielle Eizellspenderinnen ein umfassendes Auswahl- und Untersuchungsverfahren. Darüber hinaus setzt IVI den IVI Biometric Scan ein, eine Technologie zur Analyse der Gesichtsähnlichkeit, mit deren Hilfe eine Spenderin ausgewählt werden kann, die der Patientin hinsichtlich ihrer Gesichtsmerkmale möglichst ähnlich ist.
Die spanische Gesetzgebung sieht ein nationales Spenderregister vor, in dem Gameten- und Embryonenspenden sowie die aus den jeweiligen Spenden geborenen Kinder erfasst werden. So können die Spenderinnen und Spender sowie die Anzahl der jeweiligen Spenden kontrolliert werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.