BARCELONA, Spanien, 18. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die Einnahme von Antibiotika von der Kindheit bis ins frühe Erwachsenenalter ist laut einer neuen Studie, die heute auf der UEG Week 2026 vorgestellt wurde, mit einem erhöhten Risiko für das Reizdarmsyndrom (IBS) im Alter von 24 Jahren verbunden, wobei das Risiko mit steigender Anzahl der Antibiotika-Verordnungen zunimmt.
Die Forscher analysierten Daten von 2.853 Teilnehmern der schwedischen BAMSE-Geburtskohorte. Die Daten zu den Antibiotikaverordnungen wurden dem Schwedischen Register für verschreibungspflichtige Arzneimittel entnommen und umfassten den Zeitraum von 2005, als die Teilnehmer 9 bis 11 Jahre alt waren, bis ein Jahr vor der Erhebung zum IBS im Alter von 24 Jahren.
Im Alter von 24 Jahren litten 10,0 % der Teilnehmer an IBS. Der Einsatz von Antibiotika war bei denjenigen mit IBS häufiger: 87,8 % hatten Antibiotika erhalten, verglichen mit 80,2 % derjenigen ohne IBS. Nach Berücksichtigung von Geschlecht und sozioökonomischem Status der Familie war das Risiko für IBS bei denjenigen, die Antibiotika erhalten hatten, 1,5-mal so hoch (95 % KI 1,0–2,2) wie bei denjenigen, die keine erhalten hatten.
Das Risiko für IBS stieg mit der Anzahl der Antibiotika-Verordnungen. Im Vergleich zu denjenigen, die keine Antibiotika erhielten, wiesen Teilnehmer mit einer oder zwei Verschreibungen ein 1,3-fach höheres Risiko für IBS auf (95 % KI 0,9–2,0); dieses stieg bei drei bis fünf Verschreibungen auf das 1,6-Fache (95 % KI 1,0–2,4) und bei sechs oder mehr auf das 1,7-Fache (95 % KI 1,1–2,6).
Bei der Untersuchung der Antibiotikaklassen blieben Tetracycline und Cephalosporine auch nach Bereinigung um Geschlecht und sozioökonomischen Status der Familie signifikant mit einem höheren Risiko für IBS assoziiert. Jede Einnahme von Tetracyclinen war mit einem 1,4-fachen (95 % KI 1,1–1,8) Risiko für IBS verbunden, während drei oder mehr Verschreibungen von Cephalosporinen mit einem 6,0-fachen Risiko (95 % KI 1,9–18,8) assoziiert waren.
Zwar untersuchte die Studie nicht, warum die Einnahme von Antibiotika mit IBS assoziiert war, doch eine mögliche Erklärung für diesen Zusammenhang liegt im Darmmikrobiom. Die Hauptautorin Dr. Jessica Sjölund erklärte: „Frühere Studien haben gezeigt, dass Antibiotika das Darmmikrobiom verändern können. Da davon ausgegangen wird, dass Veränderungen des Darmmikrobioms bei IBS eine Rolle spielen, könnte dies ein Mechanismus sein, der dem beobachteten Zusammenhang zugrunde liegt."
Mit Blick auf die praktischen Implikationen der Ergebnisse betonte Dr. Sjölund die Notwendigkeit, die unverzichtbare Rolle von Antibiotika mit einer umsichtigen Verschreibungspraxis in Einklang zu bringen. „Antibiotika sind nach wie vor eine wichtige Behandlungsmethode bei bakteriellen Infektionen, und unsere Ergebnisse sollten nicht davon abhalten, sie einzusetzen, wenn sie benötigt werden. Vielmehr unterstreichen sie die Möglichkeit langfristiger Auswirkungen durch wiederholte Einnahme und liefern weitere Gründe dafür, unnötige Antibiotikaverordnungen zu vermeiden."
View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/ueg-week-2026-antibiotikaeinnahme-seit-der-kindheit-steht-im-zusammenhang-mit-einem-erhohten-risiko-fur-ibs-im-jungen-erwachsenenalter-302906208.html
Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.