Starthilfe-Hersteller CARKU expandiert in Europa mit Natrium-Ionen-Technologie der nächsten Generation

25.08.2026

FRANKFURT, Deutschland, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- Vor dem Hintergrund der europäischen Messesaison für den Kfz-Ersatzteilmarkt und der bevorstehenden ECGT-Richtlinie der EU, die ab dem 27. September 2026 EU-weit gelten soll, wird CARKU, das seine Präsenz in Europa kontinuierlich ausbaut, auf der Automechanika Frankfurt 2026, die vom 8. bis 12. September stattfindet, sein neues 12-V/24-V-Natrium-Ionen-Starthilfegerät vorstellen.

CARKU Brings Heavy-Duty Jump Starters and Sodium-Ion Technology to Automechanika Frankfurt 2026

Ausweitung der Na+-Lösungen in ganz Europa

Aufbauend auf seinem Sortiment an tragbaren Starthilfegeräten erweitert CARKU seine Starthilfelösungen in ganz Europa um die Natrium-Ionen-Technologie (Na+), die entwickelt wurde, um sofortige und zuverlässige Energie für alle Anwendungen zu liefern – von alltäglichen Pannenhilfen am Straßenrand bis hin zur Wartung von Schwerlastflotten.

CARKU wurde 2011 gegründet und leistete in diesem Jahr mit seinem ersten lithiumbetriebenen Starthilfegerät Pionierarbeit in der Kategorie der modernen tragbaren Starthilfegeräte[1]. Diese jüngste Na+-Erweiterung wird durch zwei Werke mit einer Gesamtfläche von über 110.000 m² unterstützt, die über automatisierte SMT-Fertigungslinien und integrierte Produktionsanlagen verfügen – dies verschafft CARKU die flexible Produktionskapazität und das stabile globale Liefernetzwerk, die erforderlich sind, um Batterieanwendungen in großem Maßstab auf die europäischen Märkte zu bringen.

Premiere in Frankfurt: JS-617N & verbesserte All-in-One-Starthilfegeräte

In Halle 10.1, Stand D73, präsentiert CARKU erstmals sein Flaggschiff JS-617N – ein kompaktes, robustes 12-V/24-V-Natrium-Ionen-Starthilfegerät, das für den Einsatz bei Minustemperaturen ausgelegt ist – sowie eine verbesserte Serie von All-in-One-Starthilfegeräten, die integrierte Luftkompressoren, LED-Beleuchtung und Geräteladefunktionen vereinen. Dank des firmeneigenen BMS und der intelligenten Steuerungstechnologien von CARKU[2] sowie der nach den Normen ISO 9001 und IATF 16949 zertifizierten Fertigungs- und Qualitätsmanagementsysteme[3] können Besucher in Frankfurt den intelligenten Batterieschutz und höchste Sicherheit im Pannenfall live erleben.

Heute bedient das Unternehmen, gestützt auf seine beiden Produktionsstandorte und mehr als 1.000 Mitarbeitende, Kunden auf sechs Kontinenten. Diese Na+-Produktreihe der nächsten Generation markiert nach dem Erfolg der Lithium-Technologie einen weiteren Schritt in der Unternehmensmission, durch innovative Energietechnologie ein smarteres und besseres Leben zu ermöglichen.

Informationen zu CARKU

CARKU bietet umfassende OEM/ODM-Lösungen, die Starthilfegeräte, tragbare Stromversorgungsstationen und Starterbatterien umfassen, wobei die Produkte internationale Konformitätsanforderungen wie CE, FCC, RoHS und UL erfüllen. Gestützt auf 852 weltweite Patente[4] liefert CARKU bewährte intelligente Energietechnologien in ganz Europa und weltweit.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von CARKU. Außerdem freuen wir uns, wenn Sie uns auf Facebook folgen.

[1] Über die Einführung des ersten tragbaren Lithium-Starthilfegeräts von CARKU 2011 wurde von Asia IP berichtet.

[2] Basierend auf Tests, die vom Forschungs- und Entwicklungslabor im August 2026 durchgeführt wurden.

[3] Zertifizierungs- und Konformitätsunterlagen, die von akkreditierten unabhängigen Zertifizierungsstellen bereitgestellt wurden.

[4] Gestützt durch entsprechende Patenturkunden und Unterlagen.

KONTAKT: info@carku.commarketing@carku.com 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.