PARIS, 22. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sopra Steria, ein bedeutendes europäisches Technologieunternehmen, wurde vom Institute for Responsible Digital für seine Beratungs- und Systemintegrationsaktivitäten in Frankreich sowie für die Fachabteilungen des Konzerns mit dem Level 2 Responsible Digital Label ausgezeichnet. Diese Anerkennung unterstreicht die ausgereifte und langjährige Ausrichtung des Ansatzes, der darauf abzielt, verantwortungsbewusstes digitales Handeln zu einem dreifachen Hebel für eine nachhaltige Transformation zu machen: in den Betriebsabläufen, im Umgang mit den Mitarbeitern und bei den digitalen Dienstleistungen für die Kunden.

Gestaltung verantwortungsbewussterer digitaler Praktiken im Zeitalter der künstlichen Intelligenz
Vor dem Hintergrund der immer schnelleren Verbreitung künstlicher Intelligenz erlangt der Umgang mit den ökologischen, sozialen und ethischen Auswirkungen digitaler Technologien eine neue Dimension. Dies ist für Sopra Steria und seine Kunden zu einem zentralen Thema in Bezug auf Resilienz, Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit geworden.
Dass spiegelt sich in der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung digitaler Dienste wider.
Sopra Steria stützt seine Ökodesign-Praktiken auf den Allgemeinen Rahmen für das Ökodesign digitaler Dienste (RGESN), mit dem Ziel, den IT- und Energieverbrauch zu senken und die vorzeitige Veralterung von Endgeräten (PCs, Bildschirme, Netzwerke und Server) zu verhindern.
Der Konzern hat zwei Open-Source-Lösungen entwickelt, um die Umweltauswirkungen digitaler Produkte und Dienste zu bewerten: eine mit Schwerpunkt auf dem Ökodesign von KI-Modellen[1] und die andere zur Bewertung von Informationssystemen als Ganzes[2]. „Responsible Digital" bindet die Fachabteilungen in die Optimierung der Infrastruktur und die Integration von Anforderungen an die Nachhaltigkeit in die IT-Beschaffung ein. Das Projekt leistet einen Beitrag zu den europäischen Normungsbemühungen für ressourcenschonende KI (CEN-CENELEC).
Bis Ende 2025 wurden mehr als 10.000 Mitarbeiter geschult oder für die Prinzipien des Ökodesigns sensibilisiert.
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[1] Repository-Code: GitHub – sustain4ai/ecomondai
[2] Repository-Code : GitHubG4IT
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Kontakt:
Aurélien Flaugnatti
aurelien.flaugnatti@soprasteria.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.