Sony Semiconductor Solutions bringt einen fortschrittlichen 1/2-Zoll-CMOS-Sensor für mobile Anwendungen auf den Markt, der über die branchenweit erste RB2×2-OCL-Pixelstruktur verfügt, die sowohl eine hohe Auflösung als auch eine hervorragende Autofokus-Leistung bietet

24.06.2026

Das neue Pixeldesign und der neue Algorithmus sorgen für eine um mehr als 20 % höhere Auflösung im Vergleich zu herkömmlichen Produkten von Sony.

ATSUGI, Japan, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Sony Semiconductor Solutions Corporation (Sony) gab heute die bevorstehende Markteinführung des LYTIA 610 bekannt, eines CMOS-Bildsensors vom Typ 1/2 mit einer effektiven Auflösung von ca. 64 Megapixeln und der RB2×2-On-Chip-Lens-Pixelstruktur (OCL). Dies ist das branchenweit erste*1 Produkt mit dieser Pixelstruktur, das in Serie hergestellt wird.

Durch die Kombination der RB2×2-OCL-Pixelstruktur mit einer speziell auf diese Struktur optimierten Array-Konvertierungsverarbeitung (Remosaicing) erzielt das neue Produkt gleichzeitig eine verbesserte Auflösung und eine hervorragende Autofokusleistung (AF). Es bietet eine um mehr als 20 % höhere räumliche Auflösung*2 im Vergleich zu Sonys herkömmlichem Produkt mit derselben Pixelgröße*3, wodurch Teleobjektive Motive mit feinen Details erfassen können.

Dank der verbesserten Auslesegeschwindigkeit sind erstmals auch 4K-Videoaufnahmen mit 120 fps auf dem 1/2-Zoll-Sensor von Sony möglich. Dadurch wird der Leistungsunterschied zu den großen Sensoren der Hauptkameras verringert und Schwankungen in der Bildqualität bei Kamerasystemen mit mehreren Objektiven unterdrückt, was ein einheitlicheres Aufnahmeerlebnis ermöglicht.

*1 Unter den CMOS-Bildsensoren. Laut einer Untersuchung von Sony (Stand: Bekanntgabe am 24. Juni 2026).

*2 Räumliche Auflösung: Ein Indikator zur Bewertung der Bildschärfe. Diese Abbildung gibt an, ab welchem Detaillierungsgrad dünne, abwechselnd schwarze und weiße Linien deutlich voneinander unterschieden werden können. Ein höherer Wert bedeutet eine feinere Detailwiedergabe des Motivs.

*3 Im Vergleich zum mobilen CMOS-Bildsensor LYTIA 601 mit einer 2×2-OCL-Struktur und einer Pixelgröße von 0,7 µm.

LYTIA 610 CMOS image sensor

 

Modellbezeichnung

Liefertermin für die Serienproduktion

LYTIA 610 1/2-Typ, 64 effektive Megapixel*4, gestapelter CMOS-Bildsensor für mobile Anwendungen

Ende Juni 2026

*4 Basierend auf der Methode zur Bestimmung der effektiven Pixelzahl des Bildsensors.

Hauptmerkmale

■ Hohe Auflösung und AF-Leistung dank der branchenweit ersten*1 RB2×2-OCL-Pixelstruktur und einem speziellen Algorithmus

Die RB2×2-OCL-Pixelstruktur zeichnet sich durch eine optimale Anordnung einer 1×1-OCL-Struktur zur Gewährleistung einer hohen Auflösung und einer 2×2-OCL-Struktur zur Verbesserung der Autofokusleistung auf einem einzigen Sensor aus.

Darüber hinaus wurde ein neuer, speziell für das Remosaicing (Array-Konvertierung) entwickelter Verarbeitungsalgorithmus entwickelt, um die Bildgebungsleistung dieses einzigartigen Pixelarrays weiter zu verbessern. Die optimierte Pixelstruktur und Signalverarbeitung sorgen gemeinsam für eine Verbesserung der räumlichen Auflösung um mehr als 20 % im Vergleich zum herkömmlichen Produkt*3 mit derselben Pixelgröße, wobei die hervorragende AF-Leistung erhalten bleibt.

Structural diagram of RB2×2 OCL

 

Spatial resolution comparison with Sony’s conventional product

■ Sonys erster 1/2-Zoll-Sensor, der 4K-Videoaufnahmen mit 120 fps unterstützt

Die Logikschaltungen dieses Produkts zeichnen sich durch eine präzise Fertigung aus, die einen geringen Energieverbrauch gewährleistet. Zudem wurde der AD-Wandler (Analog-Digital-Wandler) durch eine verstärkte Parallelisierung optimiert, um eine Datenauslesegeschwindigkeit zu erreichen, die doppelt so hoch ist wie bei herkömmlichen Sensoren vom Typ 1/2.*3

Dank der verbesserten Auslesegeschwindigkeit sind erstmals Videoaufnahmen mit 4K und 120 fps auf einem Sony-Sensor dieser Größe möglich, was mit früheren Modellen nur schwer zu erreichen war.

Auf der offiziellen Website finden Sie ein Zeitlupen-Beispiel (4K, 120 fps) sowie technische Daten und weitere Informationen.

https://www.sony-semicon.com/en/news/2026/2026062401.html

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.