Neuer Präsident des CIMA-: Die Zukunft des Finanz- und Rechnungswesens baut auf Vertrauen, Innovation und Chancen auf

25.06.2026

Alfred Ramosedi, FCMA, CGMA, zum Präsidenten des CIMA und zum Co-Vorsitzenden der Association of International Certified Professional Accountants gewählt

LONDON, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Alfred Ramosedi, FCMA, CGMA, wurde auf der Jahreshauptversammlung des Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) am 24. Juni 2026 zum 93. Präsidenten des Instituts gewählt. Zudem wird er als 11. Co-Vorsitzender der Association of International Certified Professional Accountants (die „Association") fungieren, dem globalen Bündnis, das von CIMA und dem American Institute of CPAs (AICPA) gegründet wurde.

Alfred Ramosedi, FCMA, CGMA, CIMA President and Co-Chair of the Association of International Certified Professional Accountants (PRNewsfoto/CIMA)

Während seines Amtsjahres als Präsident wird sich Alfred darauf konzentrieren, die Zukunft des Finanz- und Rechnungswesens zu gestalten, Vertrauen als wertvollste Währung des Berufsstands zu stärken, einen KI-gestützten Berufsstand aufzubauen und sich für die Chancen der nächsten Generation von Talenten einzusetzen. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Association, Jan Lewis, CPA, CGMA, wird er den Berufsstand weltweit durch eine Zeit des raschen Wandels führen und dessen Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft neu definieren.

Dr. Matthew Hansard, FCMA, CGMA, wurde auf derselben Sitzung zum stellvertretenden CIMA-Präsidenten gewählt.

Bei seinem Amtsantritt erklärte Alfred Ramosedi, FCMA, CGMA, CIMA-Präsident und Co-Vorsitzender der Association: „Die Entscheidungen, die wir heute treffen – wie wir Vertrauen gewinnen, Technologien nutzen, in Zeiten von Unsicherheit und Komplexität Führung übernehmen und in die nächste Generation investieren – werden die Zukunft des Finanz- und Rechnungswesens prägen. Wenn wir diese Entscheidungen richtig treffen, werden wir nicht nur mit dem Wandel Schritt halten, sondern ihn selbst bestimmen."

„Ich übernehme diese Rolle mit Demut und einem starken Verantwortungsbewusstsein", fuhr er fort. „Ich setze mich dafür ein, unseren Mitgliedern, Studierenden und dem gesamten Berufsstand zu dienen und gemeinsam mit ihnen eine Zukunft zu gestalten, die auf Vertrauen, Innovation und Chancen basiert."

Alfred ist eine Führungskraft mit über drei Jahrzehnten Erfahrung im südafrikanischen Finanz- und Dienstleistungssektor. Er begann seine Karriere 1995 bei der Nedbank Limited, wo er über einen Zeitraum von 15 Jahren leitende und Führungspositionen innehatte. 2008 wurde Alfred zum Managing Executive der Nedbank Private Bank ernannt, bevor er 2010 zur ABSA Bank und 2012 zur African Bank wechselte. 2017 wurde er CEO von Bayport Financial Services – South Africa, einem Teil eines führenden Finanzdienstleistungsunternehmens, das sich auf verantwortungsvolle Verbraucherkredite und Programme zur finanziellen Gesundheit in Entwicklungsmärkten spezialisiert hat.

Als langjähriges ehrenamtliches Mitglied der CIMA trat Alfred 1998 als Sekretär der CIMA-Ortsgruppe Gauteng bei und wurde 1999 zum Vorsitzenden des Südafrika-Regionalausschusses ernannt. Er spielte eine Schlüsselrolle bei der Gründung des Regionalvorstands für das südliche Afrika im Jahr 2000 und war von 2002 bis 2009 dessen erster Vorsitzender.

2009 wurde Alfred in den CIMA-Rat kooptiert und war bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2011 in den Ausschüssen für globale Märkte, Marketing und berufliche Standards tätig. In Anerkennung seiner Führungsqualitäten und seines Engagements für das Institut wurde Alfred 2013 mit der CIMA-Silbermedaille ausgezeichnet.

2023 kehrte er in den CIMA-Rat zurück und trat dem Vorstand der Association of International Certified Professional Accountants bei. Im vergangenen Jahr war Alfred als stellvertretender Präsident des CIMA tätig und ist derzeit Mitglied des Ernennungsausschusses des CIMA sowie des CGMA-Prüfungsausschusses.

Alfred lebt mit seiner Frau in Johannesburg, Südafrika, und hat drei erwachsene Kinder. Er liest gerne, fährt gerne Fahrrad und geht joggen.

The Chartered Institute of Management Accountants (PRNewsfoto/CIMA)

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2999606/Alfred_Ramosedi_CIMA_Präsident_und_Co-Vorsitzender_des_Verbands.jpg

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/2999605/CIMA_Logo.jpg

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.