Netlight unterstützt ausgewählte digitale Entwicklungsaktivitäten im Rahmen der Neuen Klasse der BMW Group

23.06.2026

MUNCHEN, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Netlight, eine internationale Digitalberatung, hat die BMW Group bei ausgewählten digitalen Entwicklungsaktivitäten im Rahmen der Neuen Klasse unterstützt. Die Zusammenarbeit erfolgte in enger Abstimmung mit den Teams der BMW Group und fokussierte sich darauf, digitale und technische Expertise innerhalb klar definierter Projektrahmen einzubringen.

„Die Neue Klasse der BMW Group ist mehr als eine neue Generation von Fahrzeugen oder Software. Sie markiert einen Eckpfeiler auf einem konsequenten Weg in eine neue digitale Ära – mit Personalisierung, digitaler Innovation und einem einzigartigen Fahrerlebnis in den Händen der Kundinnen und Kunden. Ich bin überzeugt: Dieser Launch beschleunigt die Transformation und macht die BMW Group zu einem nachhaltigen und schnell agierenden digitalen Vorreiter", sagt Dr. Max-Emanuel Maurer, Principal Consultant bei Netlight.

Netlight brachte technische und methodische Expertise ein, um laufende Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen – mit Fokus auf Softwarequalität, Entwicklungseffizienz und Zusammenarbeit in komplexen digitalen Umfeldern.

„Diese Zusammenarbeit zeigt eindrucksvoll, wie digitale Co-Creation echte Innovation in der Automobilindustrie vorantreiben kann. Wir sind stolz darauf, unsere Kunden auf ihrem Transformationsweg zu begleiten und gemeinsam neue Maßstäbe in User Experience und Technologie zu setzen", sagt Katri Junna, Co-CEO von Netlight.

Die Kooperation veranschaulicht, wie externe digitale Expertise komplexe Entwicklungsprojekte in großen Automotive-Umgebungen unterstützen kann.

Über Netlight

Netlight ist ein internationales Beratungsunternehmen für digitale Transformation, das führende Unternehmen dabei unterstützt, in der digitalen Welt erfolgreich zu sein – von der Beratung bis zur Umsetzung. Unser Angebot bündelt die kollektive Intelligenz von 2.000 Beraterinnen und Beratern mit einem umfassenden Spektrum digitaler Leistungen – von Strategie bis Technologie. Wir begleiten Branchen, die vor neuen Herausforderungen und Chancen durch neue Technologien stehen, um besseres Business zu ermöglichen. Netlight wurde mehrfach ausgezeichnet – für profitables Wachstum und Management, als Top-Arbeitgeber sowie für Engagement in Diversity, Equity und Inclusion. Standorte: Stockholm, Göteborg, Oslo, Helsinki, Kopenhagen, München, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Zürich, Köln, Amsterdam, London, Madrid, Wien und Toronto. Co-creating the future today, since 1999. www.netlight.com

Pressekontakt:

Anna Moore

Senior PR & Communications

anna.moore@netlight.com 

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.