Michael Owen wird Global Brand Ambassador bei ehamarkets

14.08.2026

HONGKONG und NEW YORK, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- ehamarkets gab heute eine weltweite Markenpartnerschaft mit der englischen Fußballlegende und dem Gewinner des Ballon d'Or 2001, Michael Owen, bekannt, der nun als Global Brand Ambassador für die Marke tätig ist.

Owen sagte, ihn habe der Fokus von ehamarkets auf Technologie, Zuverlässigkeit und ein unkomplizierteres Handelserlebnis angesprochen.

„Ich freue mich sehr, als Global Brand Ambassador bei ehamarkets einzusteigen. Mir gefällt, wie ehamarkets Technologie einsetzt, um den Handel einfacher und effizienter zu gestalten. Es ist spannend, Teil einer Marke zu sein, die ein modernes Einkaufserlebnis für Menschen auf der ganzen Welt schafft."

Markus Weber, CEO von ehamarkets, erklärte, die Partnerschaft läute ein neues Kapitel für das Unternehmen ein, das seine globale Präsenz weiter ausbaue und in Handelstechnologie investiere.

„Michael Owen ist einer der bekanntesten Namen im englischen Fußball, und wir sind stolz darauf, ihn bei ehamarkets willkommen zu heißen. Seine Karriere, seine Erfolge und seine internationale Ausstrahlung machen ihn zu einer hervorragenden Wahl für unsere globale Marke. Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Schritt für unser weiteres Wachstum auf den Märkten weltweit.

Unser Ziel ist einfach: fortschrittliche Handelstechnologie benutzerfreundlicher machen. Wir werden weiterhin in sichere Systeme, intelligente Technologien und KI investieren, um den Handel einfacher, schneller und effizienter zu gestalten. Mit ehamarkets AI bauen wir eine Plattform auf, die Händlern hilft, sich leichter auf den Märkten zurechtzufinden."

ehamarkets ist eine globale Multi-Asset-Handelsplattform, die Zugang zu Devisen, Rohstoffen, Aktien und Indizes bietet. Das Unternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, den Handel durch fortschrittliche Technologie, stabile Systeme und „ehamarkets AI" zu vereinfachen – einen intelligenten Handelsassistenten, der den Nutzern dabei hilft, Märkte zu beobachten, Echtzeit-Benachrichtigungen zu erhalten und über natürliche Sprache mit Handelstools zu interagieren.

Im Jahr 2026 wurde ehamarkets unter zur weltweit besten mobilen Handelsplattform und zur weltweit vertrauenswürdigsten Handelsplattform gekürt.

Michael Owen, ehemaliger Stürmer bei Liverpool, Real Madrid, Newcastle United und Manchester United, bestritt 89 Länderspiele für England und gewann 2001 den Ballon d'Or.

Offizielle Website >> https://www.ehamarkets.com/

Laden Sie die App herunter >> https://go.onelink.me/Flyh?pid=prhome

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.