LONGi Energy Storage bringt LONGi ONE in Europa auf den Markt und bietet damit eine vollständig integrierte Solar-Plus-Speicherlösung mit lokal angepasstem Lebenszyklus-Support

26.06.2026

MÜNCHEN, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Auf der Intersolar Europe 2026 hat LONGi Energy Storage seine LONGi ONE-Produtlinie offiziell auf dem europäischen Markt vorgestellt und damit einen wichtigen Meilenstein in seiner globalen Expansion gesetzt. Das Unternehmen stellte zudem OneNexus vor, wodurch das LONGi ONE-Portfolio auf Mikronetzanwendungen ausgeweitet und gleichzeitig das Engagement für eine lokale Lieferung und Lebenszyklusbetreuung in ganz Europa gestärkt wird.

Entwickelt für eine zuverlässige Energieinfrastruktur

Die Markteinführung erfolgt vor dem Hintergrund einer steigenden Nachfrage nach Speichersystemen, die Netzstabilität und langfristige Leistungsfähigkeit gewährleisten, auf den europäischen Strommärkten. Projektentwickler betrachten Speicheranlagen mittlerweile eher als kritische Infrastruktur denn als eigenständige Anlagen. LONGi ONE vereint PV-Erzeugung, Energiespeicherung, Energiemanagement und Lebenszyklus-Services in einer einzigen Systemarchitektur, welche die Projektabwicklung optimiert und die langfristige Betriebsleistung unterstützt.

Sicherheit als Notwendigkeit auf Systemebene

Auch die Sicherheit bleibt ein zentraler Pfeiler der LONGi ONE-Architektur. Auf der Grundlage intelligenter Überwachungs- und mehrschichtiger Schutztechnologien verfolgt LONGi einen proaktiven Ansatz in Bezug auf die Batteriesicherheit, bei dem die frühzeitige Erkennung von Risiken, ein koordiniertes Systemmanagement und präventive Maßnahmen im Vordergrund stehen, um einen zuverlässigen Betrieb über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg zu gewährleisten.

Portfolioerweiterung: OneNexus für Mikronetz- und dezentrale Anwendungen

Auf der Intersolar Europe 2026 präsentierte LONGi Energy Storage seine integrierten Lösungen für großtechnische Anlagen und dezentrale Anwendungen. Ein besonderes Highlight der Ausstellung war die europäische Präsentation von OneNexus, das für Mikronetz- und dezentrale Energieszenarien konzipiert wurde, in denen Erzeugung, Speicherung und Verbrauch als koordiniertes lokales Energiesystem zusammenwirken, wodurch LONGi ONE um flexiblere Einsatzmodelle erweitert wird.

Ausbau des lokalen Supports in ganz Europa

Über den technologischen Bereich hinaus baut LONGi seine lokale Präsenz in Europa durch regionale Teams, technische Kompetenzen und Unterstützung bei der Projektumsetzung weiter aus. Durch zahlreiche in der gesamten Region umgesetzte Projekte hat das Unternehmen praktische Erfahrungen bei der Erfüllung der strengen technischen Normen und gesetzlichen Anforderungen in Europa gesammelt und unterstützt seine Kunden sowohl bei der Projektumsetzung als auch im langfristigen Betrieb.

Gestützt auf ein Servicenetzwerk, das sich über 120 Länder erstreckt, und den „Plan 2830" (Einrichtung von 30 globalen lokalen Servicezentren bis 2028), hat LONGi für die Anlagen seiner europäischen Kunden eine durchschnittliche MTBF von 8.500 Stunden erreicht, wobei die durchschnittliche Zeit bis zur Problemlösung auf unter 48 Stunden verkürzt wurde.

Ein einziger Ansprechpartner für langfristiges Vertrauen

Mit der europäischen Markteinführung von LONGi ONE setzt LONGi seinen lokal ausgerichteten Ansatz weiter fort und kombiniert dabei integriertes Systemdesign mit Fachwissen zum gesamten Lebenszyklus, um zuverlässige Solar-plus-Speicher-Projekte in ganz Europa zu unterstützen.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.