Kunstspielzeug aus Dongguan feiert sein Debüt beim Internationalen Animationsfilmfestival von Annecy

26.06.2026

GUANGZHOU, China, 26. Juni 2026 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Dies ist ein Nachrichtenartikel von South:

Am 23. Juni (Ortszeit) eröffnete in der französischen Stadt Annecy das 50. Internationale Animationsfilmfestival von Annecy. Mehr als zehn Kunstspielzeugunternehmen aus Dongguan, das als „Chinas Hauptstadt des Kunstspielzeugs" bekannt ist, nahmen an einer gemeinsamen Ausstellung teil und präsentierten über 100 Originalkreationen aus einer Vielzahl von Kategorien, darunter Mecha-Figuren, Plüschtiere, Modellspielzeug aus Metall und PVC-Sammlerstücke.

Das 1960 gegründete Internationale Animationsfilmfestival von Annecy zählt zu den vier wichtigsten Animationsfilmfestivals der Welt und gilt weithin als die „Oscars der Animation". Vor 66 Jahren wurde Chinas erster Animationsfilm in Tuschetechnik, „Die kleinen Kaulquappen suchen ihre Mutter", hier mit einem Preis ausgezeichnet. Heute ist Dongguans Kunstspielzeug in physischer Form auf derselben Bühne vertreten und spiegelt damit die Entwicklung chinesischer Kreativität über mehr als ein halbes Jahrhundert hinweg wider.

Als Chinas einzige „Hauptstadt des Kunstspielzeugs" ist Dongguan Standort von über 8000 Spielzeugherstellern und fast 1500 Zulieferbetrieben, auf die fast 85 Prozent der chinesischen Kunstspielzeugproduktion entfallen. Weltweit wird jedes vierte Merchandising-Produkt mit Animationsbezug in Dongguan hergestellt. In Shipai Town, dem Gebiet mit der höchsten Branchendichte, liegen alle Stationen des Prozesses – vom Design über den Prototypenbau bis zur Fertigung – in einem Umkreis von 15 Autominuten; die schnellste Durchlaufzeit vom Design bis zur Serienproduktion beträgt nur 10 Tage.

Dongguan entwickelt derzeit ein 112,2 Quadratkilometer großes Kultur- und Tourismusgebiet rund um Kunstspielzeug, mit dem ein Reiseziel entstehen soll, an dem Besucher Kunstspielzeug erleben, kaufen und sich daran erfreuen können. Im August dieses Jahres findet in Shipai Town in Dongguan die 16. China International Animation Copyright Fair statt, zu der Kunstspielzeugunternehmen sowie Fans aus aller Welt eingeladen sind.

 

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.