JDEnergy stärkt seine europäische Präsenz auf der The smarter E Europe 2026

30.06.2026

MÜNCHEN, 30. Juni 2026 /PRNewswire/ -- JDEnergy, ein führender Anbieter intelligenter Energiespeicherlösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, präsentierte auf der The smarter E Europe 2026 seine neuesten Technologien und Lösungen und unterstrich dabei sein wachsendes Produktportfolio, seine gestärkte technische Kompetenz sowie seine zunehmende Marktpräsenz in ganz Europa.

Auf der Messe präsentierte JDEnergy sein umfassendes Portfolio an Energiespeichersystemen für gewerbliche und industrielle Anwendungen sowie für den Einsatz im Großmaßstab. Das Angebot umfasste die Modelle eBlock-100C, eBlock-250, eBlock-418A sowie das neu vorgestellte Energiespeichersystem Galaxy-2 und demonstrierte damit die Fähigkeit von JDEnergy, vielfältige Anforderungen an die Energiespeicherung in verschiedenen Marktsegmenten zu erfüllen.

Die Lösungen von JDEnergy wurden zur Unterstützung der Integration erneuerbarer Energien, von Netzdienstleistungen und der Energieoptimierung entwickelt und zeichnen sich durch modulare Architekturen, intelligente Energiemanagementfunktionen und flexible Skalierbarkeit aus. Als neuestes Energiespeichersystem von JDEnergy verfügt das Galaxy-2 über Batteriezellen der nächsten Generation mit hoher Kapazität und langer Lebensdauer, was einen flexiblen Einsatz sowohl in der Stromerzeugung als auch in netzseitigen Anwendungen ermöglicht.

Ein wesentliches Highlight der Messe war die offizielle Zertifizierung des eBlock-418A von JDEnergy durch den TÜV Rheinland gemäß der Norm VDE 4120. Als eine der wichtigsten europäischen technischen Normen für Hochspannungsnetzanschlüsse bestätigt die VDE-4120-Zertifizierung die Einhaltung strenger Anforderungen hinsichtlich Netzkompatibilität, elektrischer Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit. Sie bestätigt zudem die Fähigkeit von JDEnergy, netzkonforme Energiespeicherlösungen bereitzustellen, die den technischen Anforderungen europäischer Stromnetze entsprechen.

Die Messe markierte zudem einen bedeutenden Meilenstein bei der Expansion des Auslandsgeschäfts von JDEnergy. Während der Veranstaltung schloss JDEnergy mehrere strategische Vereinbarungen mit Partnern in Deutschland, Ungarn und Italien ab, die zukünftige Energiespeicherprojekte mit einer Gesamtkapazität von mehr als 700 MWh für netzseitige sowie gewerbliche und industrielle Anwendungen umfassen.

Zu den Vereinbarungen gehören ein Rahmenvertrag über 400 MWh mit Crescom Electra in Ungarn und ein Rahmenvertrag über 300 MWh mit Topfit Energy in Deutschland, die die Umsetzung künftiger Energiespeicherprojekte in wichtigen europäischen Märkten unterstützen. JDEnergy unterzeichnete zudem einen Vertrag über ein 9-MWh-Energiespeicherprojekt im gewerblichen und industriellen Bereich mit Ferplant Srl, das nach seiner Inbetriebnahme voraussichtlich Italiens größte All-in-One-Energiespeicheranlage in diesem Bereich sein wird.

Der Umfang und die Vielfalt dieser Kooperationen spiegeln die wachsende Nachfrage nach leistungsstarken, netzkonformen Energiespeicherlösungen in ganz Europa wider und stärken das Vertrauen des Marktes in die Technologie und die lokalen Lieferkapazitäten von JDEnergy. Die Vereinbarungen stärken die Projektpipeline von JDEnergy in der Region weiter und eröffnen umfassendere Möglichkeiten für den Einsatz seiner Energiespeicherlösungen in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen.

Da Europa den Ausbau erneuerbarer Energien und die Modernisierung des Stromnetzes weiter vorantreibt, strebt JDEnergy an, seine Position auf dem europäischen Energiespeichermarkt weiter zu festigen und zu einer widerstandsfähigeren, flexibleren und nachhaltigeren Energiezukunft beizutragen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.