Govee arbeitet mit Innenarchitekten zusammen, um intelligente Beleuchtung als neues Element der Wohnraumgestaltung zu präsentieren

20.08.2026

LONDON, 20. August 2026 /PRNewswire/ -- Govee, ein weltweit führender Anbieter von smarter Beleuchtung, zeigt durch Kooperationen mit führenden Innenarchitekten und Kreativen, wie sich die Rolle der smarten Beleuchtung in modernen Innenräumen weiterentwickelt. Durch die Verbindung von fortschrittlicher Beleuchtungstechnologie und zeitgenössischen Designperspektiven möchte Govee zu neuen Wegen inspirieren, den persönlichen Stil im eigenen Zuhause zu erleben und zum Ausdruck zu bringen.

Govee Collaborates with Interior Designers

In Zusammenarbeit mit den Innenarchitektinnen Gemma Mahabeer-Goldsmith und Melanie Lissack integriert Govee seine Stehlampen in ganz unterschiedliche Einrichtungskontexte und zeigt so, wie smarte Beleuchtung die Ästhetik eines Raumes ergänzen kann, anstatt sie zu diktieren. Unabhängig von Materialien, Farben und Designsprache wird Licht zu einer flexiblen Ebene, die das Vorhandene unterstreicht und dem Raum Tiefe, Charakter und Atmosphäre verleiht.

Im Mittelpunkt der Kooperationen stehen die Govee Floor Lamp 3 und die Govee Lantern Floor Lamp, die jeweils einen unterschiedlichen Ansatz für die Raumbeleuchtung verkörpern. Die Floor Lamp 3 nutzt mehrschichtige Beleuchtung, um dem Raum Tiefe zu verleihen und besondere Momente zu schaffen, während die Lantern Floor Lamp eine sanft geschwungene Silhouette mit „Halo Gradient Lighting" kombiniert, um einen ruhigen, in sich geschlossenen Schein zu erzeugen. Gemeinsam zeigen sie, wie durchdachte Formgebung und ausdrucksstarkes Licht eine Stehlampe sowohl als Lichtquelle als auch als Teil der visuellen Komposition eines Raumes fungieren lassen können.

Im Mittelpunkt der Designphilosophie von Govee steht eine einfache Idee: Licht sollte zum Raum gehören, ihn aber nicht überwältigen. „Die Beleuchtungstechnologie bietet mehr Freiheit in Bezug auf Farbe, Steuerung und Ausdruck, doch das endgültige Erlebnis sollte sich intuitiv, harmonisch und persönlich anfühlen", so Jerry Lin, Produktmanager bei Govee. Indem Govee Licht als Material betrachtet, das Texturen hervorheben, die Atmosphäre prägen und sich an die Lebensweise der Menschen anpassen kann, möchte das Unternehmen intelligente Beleuchtung zu einem selbstverständlichen Bestandteil der modernen Wohnraumgestaltung machen.

Informationen zu Govee

Seit 2017 entwickelt Govee innovative Lösungen für intelligente Beleuchtung, die Technologie, Design und Alltagsfunktionalität miteinander verbinden, um Wohnräume persönlicher und farbenfroher zu gestalten.

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Bundesrat stärkt Apotheken mit neuen Befugnissen bei Prävention und Therapie

15.06.2026

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.

Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.

Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.

Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.