GEEKOM kehrt mit verteilter lokaler KI und PCs der nächsten Generation zur IFA 2026 zurück

27.08.2026

TAIPEH, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- GEEKOM wird im September dieses Jahres wieder auf der IFA 2026 in Berlin vertreten sein und dort seine neuesten Fortschritte im Bereich der lokalen KI sowie eine neue Generation von Hochleistungs-Laptops und Mini-PCs präsentieren.

An der Spitze des IFA-Portfolios von GEEKOM steht die Lösung für verteilte lokale KI auf Basis von vier GEEKOM A9 Mega Mini-PCs mit AMD Ryzen™ AI Max+ 395-Prozessor und Radeon™ 8060S Grafik. Die vier Systeme sind über USB4 zu einer verteilten Plattform verbunden und können DeepSeek V4 Flash lokal ausführen, sodass KI nicht auf einen einzelnen Mini-PC beschränkt bleibt und weder ein herkömmliches Server-Rack noch ein proprietärer Hochgeschwindigkeits-Switch benötigt wird.

Mit der für Unternehmen und professionelle Anwender entwickelten Lösung lassen sich große Sprachmodelle, KI-Agenten, private Wissensassistenten, Dokumenten- und Codeanalysen sowie andere KI-Workloads lokal ausführen. Sensible Daten bleiben unter der Kontrolle des Nutzers, während sich die Rechenkapazität bei wachsendem Bedarf skalieren lässt, sodass die Lösung einen praxisnahen, datenschutzorientierten und flexiblen Ansatz für den Einsatz von KI in Unternehmen bietet.

Ein weiteres großes Highlight ist das GeekBook X16 Pro, das die Grenzen dessen verschiebt, was ein dünner, leichter Laptop leisten kann. Angetrieben vom AMD Ryzen™ AI 9 HX 470 mit Radeon™ 890M Grafik vereint es hohe CPU-, Grafik- und KI-Leistung in einem schlanken und leichten 16-Zoll-Notebook mit Magnesiumgehäuse. Von KI-Anwendungen und anspruchsvollen kreativen Workloads bis hin zu Multitasking und Gaming bietet das X16 Pro Spitzenleistung, ohne dabei ins Gewicht zu fallen. Sein großzügiges 16-Zoll-Display und der 77-Wh-Akku sorgen zusätzlich für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen immersivem Seherlebnis, Produktivität und Mobilität.

GEEKOM wird außerdem erstmals den IT13 Mega Mini-PC mit Intel® Core™ Ultra X7 358H vorstellen. Durch die Kombination aus einer 16-Kern-CPU, Intel® Arc™ B390 Grafik sowie dedizierter NPU-Beschleunigung bietet er starke Rechen-, Grafik- und KI-Leistung für lokale KI, kreative Workloads sowie produktives Arbeiten und benötigt dabei deutlich weniger Stellfläche als ein herkömmlicher Tower-PC. Ebenfalls neu im Mini-PC-Sortiment ist der A5 2027 Edition mit dem 8-Kern-Prozessor AMD Ryzen™ 7 7730U, der für leises, zuverlässiges und produktives Arbeiten den ganzen Tag über ausgelegt ist.

Abgerundet wird das KI-Portfolio von GEEKOM durch eine neue A9-Mega-Konfiguration, die vom AMD Ryzen™ AI Max+ 388 angetrieben wird und mit einer Phison-KI-SSD ausgestattet ist. Auf einer Plattform mit 64 GB Unified Memory kann sie KI-Modelle mit 70 Milliarden Parametern und sogar noch größere Modelle zuverlässig unterstützen und bietet damit eine kostengünstigere Lösung für den lokalen Einsatz großer Sprachmodelle.

Die IFA 2026 findet vom 4. bis 8. September in Berlin statt. Besuchen Sie GEEKOM in Halle 6.2, Stand 119, um die neuesten KI-Lösungen, Laptops und Mini-PCs hautnah zu erleben.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.