GUANGZHOU, China, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ --In der ersten Hälfte des Jahres 2026 haben sich die Absatzmengen von GAC im Großhandel im Ausland sowie im Endverbraucher-Einzelhandel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Die Gesamtexporte beliefen sich auf 121.483 Einheiten und entsprachen damit nahezu dem gesamten Exportvolumen des Vorjahres. Mit einem deutlichen Anstieg von 132 % gegenüber dem Vorjahr wurde damit ein wichtiger Meilenstein erreicht.
GAC verzeichnete in allen Regionen ein robustes Wachstum. In Amerika glänzte Mexiko mit einer herausragenden Leistung: Der AION ES und der AION UT sicherten sich Plätze unter den Top Ten der Verkaufszahlen für rein elektrische Fahrzeuge (Battery Electric Vehicles, BEV). In Bolivien konnte die Marke ihre Führungsposition als meistverkaufte chinesische Pkw-Marke behaupten. Auch Brasilien, Kolumbien und andere Länder verzeichneten ein starkes Wachstum. Im asiatisch-pazifischen Raum, Sonderverwaltung Hongkong, belegte GAC im April nach dem Auslaufen der Fördermittel den ersten Platz beim Absatz von Elektro-Pkw, wobei der kumulierte Marktanteil von Januar bis Mai über 11 % lag. Singapur belegte im April mit einem Marktanteil von fast 7 % den zweiten Platz unter den reinen Elektrofahrzeugmarken, während Thailand seine Spitzenposition im Segment der Elektrotaxis behauptete. Auch Malaysia und Indonesien verzeichneten ein bemerkenswertes Wachstum. Europa hat seine strategische Expansion vorangetrieben: Der AION UT ging in Österreich in Produktion und feierte in Mailand sein europäisches Debüt; anschließend folgten offizielle Markteinführungen im Vereinigten Königreich und in Spanien, wodurch ein erstes durchgängiges Betriebssystem etabliert wurde. Im Nahen Osten und in Afrika belegte der EMZOOM im libanesischen SUV-Markt des B-Segments den ersten Platz, und in der Region Naher Osten war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg der kumulierten Verkaufszahlen zu verzeichnen.
GAC hat sich zudem weltweit einen Namen für Qualität und Stärke gemacht. In Kuwait wurde das Unternehmen unter den chinesischen Automobilherstellern zweimal auf Platz 1 für die beste Gesamtfahrzeugqualität und den höchsten Restwert ausgezeichnet. In Thailand lag GAC bei den Restwerten nach drei Jahren an der Spitze aller chinesischen Marken. Der AION UT setzte seine Erfolgsserie fort und belegte in der Sonderverwaltungszone Hongkong, in Kolumbien, Uruguay und Singapur den ersten Platz bei den Verkaufszahlen der rein elektrischen Kleinwagen. In Australien gingen über 600 Vorbestellungen ein, und das Modell gewann zahlreiche Auszeichnungen, darunter den Titel „Bolivia's Best-Selling BEV" (meistverkauftes Elektrofahrzeug in Bolivien) sowie den ersten Platz beim Exportwachstum chinesischer A0-Elektro-Kleinwagen im Mai. Der AION V erzielte zudem neue Absatzrekorde im Ausland, wurde für die Auszeichnung „Drive's Car of the Year 2026" (Drives Auto des Jahres 2026) nominiert und wurde in der Sonderverwaltungszone Hongkong zum „No.1 Elite Electric SUV" gekürt.
GAC International hat das erste Halbjahr mit einer herausragenden Leistungsbilanz abgeschlossen und treibt nun seine globale Expansion mit unaufhaltsamer Dynamik voran.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.