Entschädigungsfonds für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eingerichtet

13.05.2026

WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wie werden die Verluste berechnet?

Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.

Antragsverfahren:

Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com

Alternativ können Antragsteller:

  • ein Antragsformular von der Website herunterladen und ausdrucken und es an die unten angegebene Adresse senden;
  • ein Formular unter der gebührenfreien Rufnummer (800) 765-7251 anfordern; oder
  • ein Formular per E-Mail anfordern unter info@airbitvictimfund.com an.

Einreichungsfrist für Anträge

Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.

Jetzt anmelden

AirBit Victim Fund

PO Box 6090

Syracuse, NY 13217-6090

Gebührenfrei: (800) 765-7251

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Energiekontor nutzt Sensorik für präzisere Steuerung von Windanlagen

04.05.2026

Energiekontor AG schärft ihr technologisches Profil im Kerngeschäft Windenergie. Der im General Standard gelistete Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks setzt in seinen konzerneigenen Windparks verstärkt auf datenbasierte und digital gesteuerte Systeme. Ziel ist es, gesetzliche Vorgaben präzise einzuhalten und zugleich unnötige Stillstandszeiten der Anlagen zu vermeiden – ein Hebel, der sich unmittelbar auf Stromerzeugung und Wirtschaftlichkeit auswirkt.

Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) automatisiert und situationsabhängig umsetzen. Das BImSchG legt in Deutschland den Rahmen für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen fest. Für Windenergieanlagen resultieren daraus konkrete Auflagen, unter anderem zu Artenschutz, Geräuschentwicklung und Betriebssicherheit. Anstatt Anlagen pauschal abzuschalten, zielt Energiekontor darauf, Eingriffe nur dann vorzunehmen, wenn Messdaten dies tatsächlich erfordern.

Nach Unternehmensangaben setzt Energiekontor hierfür auf intelligente Systeme, die Betriebsparameter und Umweltbedingungen kontinuierlich auswerten. Bereits geringe zusätzliche Verfügbarkeiten der Anlagen können demnach zu spürbaren Mehrerträgen führen. „Innovation und Technologie sind für uns zentrale Hebel, um unsere Windparks wirtschaftlich, sicher und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben“, wird Vorstandsmitglied Günter Eschen zitiert. Die digitalen Lösungen sollen helfen, regulatorische Anforderungen präzise umzusetzen und gleichzeitig die Energieerträge der Parks zu sichern.

Damit ergänzt Energiekontor seine technologische Agenda um einen weiteren Baustein im bestehenden Geschäftsmodell mit Wind- und Solarparks in Deutschland und Europa. Die Gesellschaft hatte bereits mit soliden Finanzkennzahlen und einem steigenden Börsenkurs Aufmerksamkeit bei Investoren auf sich gezogen. Mit der stärkeren Fokussierung auf intelligente Steuerungssysteme reagiert das Unternehmen nun auf zunehmend anspruchsvolle regulatorische Rahmenbedingungen – und versucht, Effizienzpotenziale im laufenden Betrieb seiner Anlagen konsequent zu heben.