WEST PALM BEACH, Fla., Aug. 13, 2026 /PRNewswire/ -- Elliott Investment Management L.P. ("Elliott"), which manages funds that together hold an investment of approximately 5.6% in Northern Star Resources Ltd ("Northern Star" or the "Company"), today issued the following statement in response to the Company's announcements on August 13:
Northern Star's August 13 letter asks investors to trust the very directors who presided over years of profound underperformance to oversee a Board "renewal" process on terms they alone control, consisting of directors appointed solely at their discretion. This is not renewal. It is entrenchment.
Elliott remains willing to work constructively with Northern Star toward a genuinely strengthened Board equipped to realize the Company's full potential – for investors, employees and all who depend on its success.
Elliott's full perspectives on Northern Star and its unique value-creation opportunity can be accessed at ElliottLetters.com/NST.
About Elliott
Elliott Investment Management L.P. (together with its affiliates, "Elliott") manages approximately $80.3 billion of assets as of June 30, 2026. Founded in 1977, it is one of the oldest funds under continuous management. The Elliott funds' investors include pension plans, sovereign wealth funds, endowments, foundations, funds-of-funds, high net worth individuals and families, and employees of the firm.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.