Die Tweddle Group wurde von Energage und USA Today zu einem der Top Workplaces 2026 gekürt

07.05.2026
  • Damit wurde die Tweddle Group bereits zum fünften Mal in Folge als Top Workplace ausgezeichnet 



  • Energage wählt die Gewinner auf der Grundlage einer Analyse des Mitarbeiterfeedbacks aus 



  • Todd Headlee, Vorsitzender der Tweddle Group, führt den Erfolg auf die Teamarbeit und den Innovationsgeist des Unternehmens zurück

CLINTON TOWNSHIP, Michigan, 7. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die Tweddle Group wurde von USA Today und deren Award-Partnern bei Energage, einer Organisation, die herausragende Arbeitsplatzkultur auszeichnet, als Top Workplace 2026 ausgezeichnet.

This is Tweddle Group’s fifth consecutive year receiving the Top Workplace distinction

Laut einer gemeinsamen Erklärung von USA Today und Energage werden die Top Workplaces auf der Grundlage quantitativer Mitarbeiterrückmeldungen sowie anhand von Aussagen und demografischen Daten ermittelt, die im Rahmen von Arbeitsplatzumfragen erhoben wurden.

Dies ist das fünfte Jahr in Folge, in dem die Tweddle Group die Auszeichnung als Top Workplace erhält

Todd Headlee, Vorsitzender der Tweddle Group, führt den Erfolg auf die Teams des Unternehmens und die Qualität ihrer Arbeitsabläufe zurück. „Wir freuen uns sehr, diese Auszeichnung erneut erhalten zu haben", sagte Headlee. „Letztendlich kommt es jedoch auf die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und den Innovationsgeist unserer Teams an."

Headlee sagte, die Mitarbeiter der Tweddle Group würden im Umgang mit ihren Kunden dieselbe Energie an den Tag legen wie untereinander. „Unsere Mitarbeiter setzen sich dafür ein, eine hervorragende Arbeitsplatzkultur zu schaffen. Dabei entwickeln sie stets neue, effektivere Methoden, um unseren Kunden bestmöglich zu dienen. Das ist eine großartige Leistung, die sie jeden Tag unter Beweis stellen", sagte Headlee.

Energage gibt an, Daten aus mehr als 23 Millionen Umfragen bei über 70.000 Organisationen gesammelt zu haben, wodurch ihre Standards „der genaueste verfügbare Benchmark" seien.

Um mehr über Top Workplaces zu erfahren, besuchen Sie TopWorkplaces.com

Informationen zur Tweddle Group 

Nach Überzeugung der Tweddle Group, eines Geschäftsbereichs der CJK Group, Inc., müssen Produkte einfach zu bedienen sein. Das Unternehmen bietet integrierte, mehrkanalige Informationslösungen, die jeden Aspekt des Post-Sale-Erlebnisses unterstützen – für Produktmanager, Techniker und insbesondere für die Verbraucher. Weitere Informationen finden Sie unter www.tweddle.com  

Medienkontakt:  

Lisa Ekstrom, Direktorin für Marketing und Design der Tweddle Group

lekstrom@tweddle.com 

Logo

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2973200/Building_Shot_PR_Top_Workplaces.jpg 

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Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.