CANNES, Frankreich, und TOKIO, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das Organisationskomitee der „JAPANESE NIGHT" unter der Leitung von MEGUMI – Schauspielerin, Produzentin und Geschäftsführerin von KICKY Inc. – gab bekannt, dass sich mehr als 1.000 Fachleute aus der Filmindustrie, führende Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich, Kreative und Medienvertreter zur „JAPANESE NIGHT" in Cannes 2026 versammelt hatten, die am 15. Mai während der Filmfestspiele von Cannes im legendären Hotel Martinez stattfand. Die Veranstaltung, die sich der Präsentation des Reichtums und der Vielfalt des japanischen Kinos und der japanischen Kultur vor einem weltweiten Publikum widmete, bot eine Plattform, um neue Werke vorzustellen, kreative Visionen auszutauschen sowie neue Geschäftsmöglichkeiten und internationale Partnerschaften für die weltweite Verbreitung japanischer Inhalte zu fördern.
Am nächsten Tag fand im Japan-Pavillon des Marche du Film das Symposium „JAPANESE NIGHT 2026" statt, bei dem Fachleute aus der Branche zusammenkamen, um über das Erbe, die aktuelle Lage und die internationale Zukunft des japanischen Kinos zu diskutieren.
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Vorträge von Filmemachern
Ein Highlight war der Vortrag zu „FUJIKO" unter der Regie von Taichi Kimura. Nach der Verleihung der Golden Mulberry und Black Dragon Awards beim Far East Film Festival wurde der vollendete Film dem internationalen Fachpublikum offiziell vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung wurde zudem der internationale Trailer des Films vorgestellt – noch vor dessen Kinostart in Japan am 5. Juni.
Die neunjährige Yuno Nagao, die vom Filmemacher Takumi Saito als „das derzeit kreativste Talent Japans" vorgestellt wurde, präsentierte einen Teaser für ihren Debütfilm „LITA"; dabei fungierte sie als Regisseurin, Drehbuchautorin, Cutterin und Hauptdarstellerin.
An diesem Abend wurden außerdem neue Projekte vorgestellt, darunter ein Dokumentarfilm über Marika Matsumoto mit dem Titel „Tokyo Love? Story" und eine Verfilmung von „Jubaku Shojo Bagira-chan".
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JAPANESE NIGHT Symposium 2026: „Legacy & Actuality"
Unter dem Motto „Legacy & Actuality (Vermächtnis & Gegenwart)" führte der renommierte Filmemacher Xavier Dolan ein ausführliches Gespräch mit dem Produzenten Kenji Yamada. Sie setzten sich mit Dolans eigener kreativer Philosophie, dem fortgesetzten weltweiten Potenzial des japanischen Kinos und dem Wesen des filmischen Ausdrucks in der heutigen Gesellschaft auseinander.
Kulturprogramm & Networking-
Die Veranstaltung würdigte die japanische Kultur mit einem vielfältigen Live-Programm, darunter TRADMAN'S BONSAI, die sich stetig weiterentwickelnde Kunst des „Taishu Engeki" (Volkstheater) sowie ein DJ-Set von Mademoiselle Yulia. Darüber hinaus förderte es eine umfassende Vernetzung über globale Branchen hinweg und schuf so Geschäftsmöglichkeiten sowie grenzüberschreitende Partnerschaften zur Unterstützung der internationalen Expansion japanischer Kreativprojekte.
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Informationen zur JAPANESE NIGHT: https://kyodonewsprwire.jp/attach/202606040374-O1-Tb348q7T.pdf
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.