DAR GLOBAL FEIERT FÜNF JAHRE GLOBALE EXPANSION MIT EINEM ENTWICKLUNGS-PORTFOLIO IM WERT VON 23 MILLIARDEN US-DOLLAR UND EINER KÜHNEN VISION FÜR DIE ZUKUNFT

16.06.2026

RIAD, Saudi-Arabien, 17. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Dar Global, der in London börsennotierte Luxusimmobilienentwickler, feiert sein fünfjähriges Jubiläum nach einer Phase rascher internationaler Expansion, die das Unternehmen zu einer globalen Immobilienplattform mit einem Volumen von 23 Milliarden US-Dollar gemacht hat, die Investoren aus mehr als 125 Ländern betreut.

Ziad El Chaar, Chief Executive Officer of Dar Global

Seit dem Start seines ersten Projekts in Dubai 2021 hat Dar Global seine Aktivitäten auf Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Oman, Katar, Spanien, Griechenland und das Vereinigte Königreich ausgeweitet und ein breit gefächertes Portfolio an Luxuswohnanlagen, Hotel- und Lifestyle-Destinationen aufgebaut.

Dieser Meilenstein folgt auf ein Jahr des tiefgreifenden Wandels für das Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2025 verdreifachte Dar Global seinen Bruttoentwicklungswert von 7,5 Milliarden US-Dollar im Geschäftsjahr 2024 auf 23 Milliarden US-Dollar. Dies spiegelt den Umfang und die Qualität der Projektpipeline wider, die das Unternehmen auf den globalen Märkten aufgebaut hat, darunter fünf große, nach einem Gesamtkonzept geplante Wohnanlagen und ein wachsendes Portfolio weltweit anerkannter Markenresidenzen. Der Umsatz stieg um 124 % auf 539 Millionen US-Dollar, während das EBITDA einen Rekordwert von 126 Millionen US-Dollar erreichte, was die starke operative Leistung und die anhaltende Nachfrage im gesamten internationalen Portfolio widerspiegelt. Derzeit hat das Unternehmen rund 6.100 Wohneinheiten in 16 Projekten im Bau und verfügt über eine solide Finanzlage, gestützt durch liquide Mittel in Höhe von 702 Millionen US-Dollar (Stand: Dezember 2025) sowie eine kürzlich gesicherte Finanzierungsfazilität in Höhe von 250 Millionen US-Dollar zur Unterstützung des zukünftigen Wachstums.

Ziad El Chaar, CEO von Dar Global, , sagte: „In den letzten fünf Jahren haben wir ein Unternehmen aufgebaut, das auf Weltbürger zugeschnitten ist – Investoren, die zunehmend in mehreren Ländern leben, arbeiten und investieren. Was als Entwickler von Luxusimmobilien begann, hat sich zu einer diversifizierten Plattform entwickelt, die Immobilien, Gastgewerbe, Golf, Privatclubs, Vermögensverwaltung und neue Immobilientechnologien umfasst und gemeinsam mit einigen der weltweit bekanntesten Marken aufgebaut wurde. Unser Ziel ist es nicht nur, Häuser zu bauen, sondern Reiseziele, Erlebnisse und Ökosysteme zu schaffen, die die Zukunft des luxuriösen Wohnens prägen."

Im Rahmen seiner nächsten Wachstumsphase hat Dar Global sein Geschäft auf das Gastgewerbe und die Unterhaltungsbranche ausgeweitet und entwickelt derzeit Luxushotels in Dubai, Riad, Maskat und auf den Malediven. Das Unternehmen baut zudem ein Portfolio an Golfdestinationen und privaten Mitgliederclubs in wichtigen internationalen Märkten auf. Parallel dazu hat Dar Global seine Vermögensverwaltungsplattform „Dar Global Capital Partners" ins Leben gerufen und treibt Initiativen zur Tokenisierung von Immobilien voran – als Teil seiner Strategie, an der zukünftigen Entwicklung globaler Immobilieninvestitionen teilzuhaben.

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.