CORNEX sichert sich auf der „The Smarter E Europe" Aufträge im Umfang von 12 GWh und präsentiert sein Portfolio für verschiedene Anwendungsszenarien

26.06.2026

XIAOGAN, China, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Das auf neue Energien spezialisierte Innovationsunternehmen CORNEX New Energy hat sich auf der Messe „The smarter E Europe" vom 23. bis 25. Juni 2026 in München stark präsentiert. Dank seiner Fähigkeiten zur Skalierung und Bereitstellung von Produkten konnte das Unternehmen eine Reihe bedeutender Kooperationsvereinbarungen abschließen, wodurch sich das kumulierte Auftragsvolumen für Energiespeicher auf der Veranstaltung auf 12 GWh belief.

Auf der Messe präsentierte CORNEX ein vielseitiges Produktangebot, das auf die unterschiedlichen Marktbedürfnisse zugeschnitten ist. Im Mittelpunkt der Technologieausstellung stand der Flaggschiff-Container „M6 BESS", der für Anwendungen im Großmaßstab konzipiert wurde, bei denen hoher Wirkungsgrad und lange Lebensdauer gefragt sind. Für Anwendungen im kleineren Maßstab präsentierte CORNEX seine hochsicheren 314-Ah-, 120-Ah- und 100-Ah-Zellen für den Privathaushalt sowie seine zylindrischen Zellen mit hoher Zyklenfestigkeit, die für den wachsenden Markt der Mikromobilität optimiert sind.

Dieses Hardware-Portfolio trug zur positiven Auftragsentwicklung des Unternehmens in ganz Europa und den angrenzenden Regionen bei. Im Bereich der Großanlagen hat sich CORNEX mit IKAV, MoveOn und Cubenergy zu einer 3,4-GWh-Kooperation in Deutschland zusammengeschlossen und gleichzeitig eine strategische Vereinbarung mit der KK Group auf der Wechselstromseite geschlossen, um die Netzstabilität zu stärken. Im Rahmen der Ausweitung seiner regionalen Präsenz unterzeichnete CORNEX zudem eine wegweisende Kooperationsvereinbarung mit dem israelischen Unternehmen Orshar über ein 1,6-GWh-Projekt auf der Gleichstromseite.

Diese Dynamik setzte sich auch im Wohnungsbau und im Bereich der dezentralen Energieversorgung fort. CORNEX hat mit Sluxer einen Vertrag über die schrittweise Lieferung von 1 GWh für Osteuropa sowie eine Kooperationsvereinbarung über 1 GWh mit NKON zur Belieferung von Privat- und Gewerbekunden in ganz Europa unterzeichnet.

Um das regionale Wachstum weiter voranzutreiben, schloss CORNEX eine Partnerschaft mit InterConti über 2 GWh zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur in der Ukraine, einen Speichervertrag über 2 GWh mit Takom in Polen sowie ein Projekt über 1 GWh mit Energy Investment in Rumänien ab. Darüber hinaus wurde mit JA Solar Energy Storage eine umfassende Vereinbarung über eine globale strategische Zusammenarbeit unterzeichnet, um gemeinsam internationale Märkte zu erschließen.

Diese intensiven Partnerschaften und die Produktpräsentationen in verschiedenen Anwendungsszenarien unterstreichen die wachsende globale Präsenz von CORNEX und die aktive Rolle des Unternehmens bei der Unterstützung der laufenden Energiewende.

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/cornex-sichert-sich-auf-der-the-smarter-e-europe-auftrage-im-umfang-von-12-gwh-und-prasentiert-sein-portfolio-fur-verschiedene-anwendungsszenarien-302811490.html

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.