Die firmeneigene Technologie bündelt mehrere Wellenlängen in einem einzigen Strahl und setzt damit einen neuen Behandlungsstandard in der Laser-Gesichtsverjüngung.
PRAG, 2. September 2026 /PRNewswire/ -- BTL, ein weltweit führender Anbieter fortschrittlicher energiebasierter medizinischer und ästhetischer Technologien, gab heute einen wichtigen Meilenstein in seiner Unternehmensgeschichte bekannt: die offizielle Gründung einer eigenen Lasersparte und die bevorstehende Markteinführung seines Flaggschiff-Lasersystems EXOLASE ONE®.
EXOLASE ONE® stellt einen bedeutenden Fortschritt in der ästhetischen Medizin dar, da es sich um die allererste Anwendung der fusionierten Erbium-Lasertechnologie in der medizinischen Praxis handelt. Das System bündelt mehrere Erbium-Laserwellenlängen zu einem einzigen Lichtstrahl und behandelt damit genau dieselbe Stelle gleichzeitig. Dadurch entsteht eine völlig neue Form der Wechselwirkung zwischen Laser und Gewebe, die die bisherigen Einschränkungen bestehender Laser zur Gesichtsverjüngung hinsichtlich klinischer Wirksamkeit, Behandlungsgeschwindigkeit und Patientenkomfort überwindet.
„Die Technologie deckt Bereiche ab, für die normalerweise mehrere ablative und nicht-ablative Systeme erforderlich sind, und verwandelt dies in einen bemerkenswert einfachen Eingriff, der das gesamte Gesicht in weniger als 10 Minuten behandelt und dabei hervorragende Ergebnisse für unsere Patienten liefert", sagte Dr. Reha Yavuzer, einer der ersten klinischen Forscher für die Plattform.
EXOLASE ONE® ist der neueste Hightech-Durchbruch, der aus der umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur von BTL hervorgegangen ist, die bereits viele der branchenprägenden Innovationen des Unternehmens vorangetrieben hat.
„Dies ist ein historischer Moment für BTL. Von Anfang an wussten wir, dass nur eine wirklich bahnbrechende Technologie es uns ermöglichen würde, ein echtes Laser-Kraftpaket aufzubauen", sagte Tomas Schwarz, CEO der BTL-Unternehmensgruppe. „Basierend auf dem Feedback von wegweisenden klinischen Zentren weltweit stellt EXOLASE ONE® genau diese Art von Durchbruch dar."
Nach einem Early-Access-Programm für ausgewählte Key Opinion Leader wird EXOLASE ONE® im Jahr 2027 weltweit auf den Markt kommen, wobei der Schwerpunkt zunächst auf der ästhetischen Medizin und der Dermatologie liegen wird. Der neue Laserbereich wird zum sechsten Kerngeschäftsfeld von BTL und ergänzt die bestehenden Geschäftsbereiche Ästhetik, psychisches Wohlbefinden, Rehabilitation, Kardiologie und Robotik.
Informationen zu BTL
BTL wurde 1993 gegründet und hat sich zu einem der weltweit führenden Hersteller von medizinischen und ästhetischen Geräten entwickelt. Mit über 5.000 Mitarbeitern in mehr als 90 Ländern hat BTL die Branche revolutioniert, indem es die fortschrittlichsten nicht-invasiven Lösungen für Körperformung, Hautstraffung, Gesichtsverjüngung, psychische Gesundheit, Rehabilitation und Kardiologie anbietet. Zu den wegweisenden Marken von BTL gehören EMSCULPT NEO®, EMFACE®, EMSELLA®, EXOMIND® und viele andere. Weitere Informationen zu BTL und seinem Portfolio an medizinischen Innovationen finden Sie unter www.btlaesthetics.com.
Presseteam: media@btlnet.com
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.