SHANGHAI, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die BilibiliWorld 2026 (BW2026) hat heute Einzelheiten zum Ticketverkauf bekannt gegeben. Der Ticketverkauf beginnt weltweit gleichzeitig am 20. Juni 2026 um 18:00 Uhr (Peking-Zeit). Die Veranstaltung findet vom 10. bis 12. Juli 2026 im National Exhibition and Convention Center (Shanghai) statt. Zum ersten Mal werden Eintrittskarten in mehr als 190 Ländern und Regionen erhältlich sein, womit diese Veranstaltung zur ersten umfassenden ACG-Messe (Anime, Comic und Spiele) in China wird, die Eintrittskarten an internationale Besucher verkauft. An der Veranstaltung werden zudem mehr als 170 Aussteller teilnehmen – so viele wie noch nie zuvor. Bis zum 18. Juni um Mitternacht hatte die Zahl der Voranmeldungen für die BW2026 bereits die des Vorjahreszeitraums übertroffen.
Im Jahr 2025 zog die BW mehr als 400.000 Besucher aus über 20 Ländern und Regionen an. Die Besucher, die ihre Eintrittskarten unter Vorlage ihres Reisepasses erworben hatten, machten 13 % aller Ticketkäufer aus, was die zunehmende Beliebtheit der Veranstaltung beim internationalen Publikum unterstreicht. Die BW hat sich seitdem zur größten ACG-Messe (Anime, Comics und Spiele) Asiens entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://bw.bilibili.com/en/2026/#/
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.