LONDON und RIAD, Saudi-Arabien, 1. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Altea Partners, eine privat geführte Merchant-Banking-Gesellschaft, die an der Schnittstelle der Kapitalströme zwischen Europa, dem Nahen Osten und Nordamerika tätig ist, gab heute die Ernennung von Ahmad AlFarabi zum Partner und Chief Growth Officer mit Sitz in Riad bekannt. Diese Ernennung ist der jüngste Schritt beim Ausbau der Präsenz des Unternehmens im Königreich.

Herr AlFarabi wechselt von BSF Capital zu uns, wo er als Leiter des Bereichs „Investment Solutions & Advisory" tätig war und die Entwicklung des Geschäftsbereichs für diskretionäre Vermögensverwaltung und Beratung des Unternehmens leitete. Seit mehr als 15 Jahren bekleidet er leitende Positionen im Kundenbetreuungsbereich bei der Credit Suisse, der Banque Saudi Fransi und der NCB und berät Privatkunden, Family Offices und institutionelle Anleger in den Ländern des Golf-Kooperationsrats (GCC). Im Laufe seiner Karriere war er für die Verwaltung von diskretionären Portfoliomandaten, strukturierte Finanzierungen und maßgeschneiderte Lösungen für sehr vermögende Kunden verantwortlich.
Diese Ernennung folgt auf die kürzlich erfolgte Ernennung von Nawaf AlOtaibi zum geschäftsführenden Gesellschafter und CEO von Altea Partners Saudi-Arabien und führt zwei erfahrene Fachleute wieder zusammen, die gemeinsam bei BSF Capital eine der führenden Vermögensverwaltungsplattformen des Königreichs aufgebaut haben. Herr AlFarabi wird an Herrn AlOtaibi berichten und bei Altea Partners den Bereich Privatkunden und Family Offices sowie die Kapitalbeschaffung in der gesamten Region leiten.
„Ahmad vereint auf einzigartige Weise das tiefe Vertrauen der Kunden mit einem fundierten Investitionsurteil", sagte Nawaf AlOtaibi, geschäftsführender Gesellschafter und CEO von Altea Partners Saudi-Arabien. „Ich habe aus erster Hand miterlebt, wie sehr er das Vertrauen der Klienten und Familien genießt, mit denen er zusammenarbeitet. Seine Ankunft stärkt unser Team genau zum richtigen Zeitpunkt und treibt den Aufbau unserer Plattform voran."
„Saudi-Arabien spielt eine zentrale Rolle dabei, wie Altea Partners Kapital in Europa, dem Nahen Osten und Nordamerika zusammenführt", sagten Henning Behre und Kabir Chhatwani, Mitbegründer und geschäftsführende Gesellschafter von Altea Partners. „Ahmads Fachkompetenz und Urteilsvermögen verleihen unserer Kundenbetreuung im Zuge des Wachstums der Plattform echte Tiefe, und er teilt unsere Überzeugung, dass Kapital und vertrauenswürdige Beratung untrennbar miteinander verbunden sind."
„Altea Partners schafft etwas Einzigartiges im Königreich – unabhängige Beratung in Verbindung mit Kapital, das wirklich auf die Ziele der Kunden ausgerichtet ist", sagte Ahmad AlFarabi. „Genau diese Ausrichtung erwarten Privatkunden und Familien zunehmend, und deshalb freue ich mich sehr darauf, mit Nawaf, Henning, Kabir und dem Team zusammenzuarbeiten."
Über Altea Partners
Altea Partners ist eine von den Gesellschaftern geführte Merchant-Banking-Gesellschaft, die zielgerichtetes Kapital und vertrauenswürdige Beratung bereitstellt. Wir arbeiten mit Gründern, Familien und Unternehmen – sowie den langfristigen Investoren, die diese unterstützen – in ganz Europa, im Nahen Osten und in Nordamerika zusammen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.