
Während US-Präsident Donald Trump bereits mit neuen Zöllen droht, zeichnen sich die Auswirkungen der im Februar neu verhängten pauschalen US-Zölle von 10 Prozent auf Waren aus der EU ab. Laut einer gemeinsamen Studie des Supply Chain Intelligence Institute Austria (ASCII) und des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO könnten die Zölle in Österreich zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,11 Prozent führen. Für die gesamte Europäische Union prognostizieren die Ökonomen einen durchschnittlichen BIP-Rückgang um 0,26 Prozent.
Die direkten Exporte Österreichs in die USA sind dabei nur von geringer Bedeutung für die heimische Wirtschaft. Bedeutender sind laut Asjad Naqvi, Forscher am ASCII und Senior Economist am WIFO, die indirekten Effekte über europäische Produktionsnetzwerke. "Wenn große EU-Volkswirtschaften ihre Produktion drosseln, trifft das österreichische Zulieferbetriebe unmittelbar", erklärt Naqvi. Mit spürbaren Auswirkungen ist in drei bis sechs Monaten zu rechnen, wobei mögliche Anpassungen der Lieferketten in der Studie nicht berücksichtigt wurden.
Besonders betroffen sind vorleistungsintensive und international eng verflochtene Industrien. Den größten Rückgang prognostiziert die Studie für den Bergbau und die Rohstoffgewinnung mit minus 0,58 Prozent. Ebenfalls signifikante Einbußen werden für die Herstellung chemischer Erzeugnisse (-0,51 Prozent), die Metallerzeugung und -bearbeitung (-0,30 Prozent) sowie die Produktion von Gummi- und Kunststoffwaren (-0,21 Prozent) erwartet. Die Textilindustrie und die Hersteller nicht-metallischer Mineralerzeugnisse könnten Rückgänge von 0,21 bzw. 0,20 Prozent verzeichnen.
Parallel dazu zeigt eine Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw), dass Österreichs Außenhandel stark von exportorientierten Großunternehmen abhängt. "Nur ein kleiner Teil der österreichischen Unternehmen ist permanent im Außenhandel tätig, nämlich in erster Linie die größeren und produktiveren Firmen, die mit hochwertigen Produkten auf den Weltmärkten aktiv sind", sagt Robert Stehrer, wissenschaftlicher Direktor des wiiw. Die größten zehn Prozent der heimischen Unternehmen generieren rund 90 Prozent des Handelsvolumens, was die Anfälligkeit der Wirtschaft für externe Schocks wie Zollerhöhungen unterstreicht.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.