Vor Ostern soll neue Preisregel für Tankstellen kommen – Zweifel an Dämpfungseffekt

16.03.2026


Angesichts der anhaltend hohen Sprit- und Energiepreise infolge des Iran-Kriegs wächst in Berlin der Druck auf die Politik, stärker in den Kraftstoffmarkt einzugreifen. Vor allem aus der SPD kommen Forderungen nach zusätzlichen Entlastungen für Verbraucher. Fraktionsvize Armand Zorn wirbt für eine sogenannte Spritpreisbremse. „Die Preise für Benzin und Diesel dürfen nicht stärker steigen als der Rohölpreis“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur und stellte auch weitreichende Markteingriffe zur Debatte, bis hin zu einer unternehmerischen Entflechtung der Mineralölbranche.

Am Montag tritt eine von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingesetzte Taskforce zur Energiekrise zusammen. Federführend sind Zorn sowie Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU). Zu den Beratungen werden neben dem Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, auch Vertreter großer Mineralölkonzerne erwartet. Die Runde soll ausloten, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig geeignet sind, die Preisentwicklung an den Tankstellen zu begrenzen und mögliche Missbräuche besser zu erfassen.

Die Bundesregierung hat bereits entschieden, nach österreichischem Vorbild eine neue Vorgabe für Tankstellen einzuführen: Künftig sollen diese die Preise nur noch einmal pro Tag anheben dürfen. Die Regelung soll nach Regierungsangaben möglichst vor Ostern in Kraft treten. Ob dieser Eingriff tatsächlich einen dämpfenden Effekt auf die Kraftstoffpreise haben wird, ist allerdings umstritten. Hintergrund ist der sogenannte „Raketen- und Federeffekt“: Preise steigen bei höheren Rohölkosten oft sehr schnell, gehen bei fallenden Kosten aber nur schleppend zurück. Kritiker hatten Mineralölgesellschaften in der Vergangenheit wiederholt vorgeworfen, diese Asymmetrie zu ihren Gunsten auszunutzen.

Parallel dazu rückt das Wettbewerbsrecht stärker in den Fokus. Zorn fordert, das Kartellrecht zügig zu verschärfen, damit Mineralölkonzerne Krisenphasen nicht „auf dem Rücken der Verbraucher“ zur Gewinnsteigerung nutzen können. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits angekündigt, die Regierung prüfe eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts im Kraftstoffsektor. Ziel wäre eine intensivere Kontrolle von Kosten- und Preisdaten, um mögliche Übergewinne oder nicht nachvollziehbare Aufschläge besser identifizieren zu können. Die Beratungen der Taskforce gelten in der Koalition als wichtiger Testlauf dafür, wie weit der Staat künftig im sensiblen Energiemarkt regulierend eingreifen soll.

Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.