Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

Koalition in Wiesbaden unter Druck: Entlassung von Sönmez eingeleitet

14.04.2026


Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.

Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.

Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.