
Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.

Ein Jahr nach mehreren großflächigen Waldbränden in Ostdeutschland gehen die Länder mit ausgebauten Kapazitäten in die neue Saison. In Thüringen hatten Einsatzkräfte im Sommer 2025 gegen ein Feuer bislang unbekannten Ausmaßes gekämpft, zeitweise galt der Katastrophenfall. In der sächsischen Gohrischheide stießen Feuerwehren wegen alter Munition im Boden an physische Grenzen, während im Harz bereits 2024 Bundeswehr-Hubschrauber über Wochen im Einsatz waren – über die Kosten in Millionenhöhe wird noch gestritten. Forstleute sprechen nun von der ersten Hochrisikophase des Jahres.
Seit dem 1. März veröffentlichen die Forstverwaltungen in Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen wieder täglich die Waldbrandgefahrenstufen. Lokal wurde bereits Stufe drei (mittlere Gefahr) und teilweise Stufe vier (hohe Gefahr) erreicht, bevor Niederschläge die Lage vorübergehend entspannten. Fachleute verweisen darauf, dass sich das Brandrisiko zunehmend ins Frühjahr verlagert: Steigende Temperaturen treffen auf Vegetation, die vielerorts noch im „Winterschlaf“ ist. Bei Sonne und Wind können sich Brände rasch entwickeln – häufig ausgelöst durch unvorsichtige Waldbesucher.
Der Hydrologe Andreas Marx vom Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung erwartet die kritischste Phase allerdings im Sommer. Erst wenn sich über mehrere Monate Trockenheit aufbaut, steige das Risiko, dass Feuer sich schnell ausbreiten und schwerer löschen lassen. Die Erfahrung aus Thüringen 2025 zeigt, wie stark Wasserlogistik zum Engpass werden kann: Tanklöschfahrzeuge mussten teils weite Strecken zurücklegen, kilometerlange Schlauchleitungen wurden verlegt, Landwirte unterstützten mit eigenen Fahrzeugen. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verweist inzwischen auf zusätzliche Ausrüstung wie Faltbehälter mit bis zu 30.000 Litern Wasser und geländegängige Pick-ups mit Waldbrandmodulen.
Thüringen stockt seinen Fuhrpark für den Katastrophenschutz deutlich auf. Das Innenministerium beschafft in diesem Jahr sechs Großtanklöschfahrzeuge mit jeweils 10.000 Litern Löschwasservolumen. Drei davon gingen bereits im Januar an die Kreise Hildburghausen, Kyffhäuser und Sonneberg. Bis 2030 sollen darüber hinaus 16 weitere Tanklöschfahrzeuge mit jeweils 3.000 Litern Wasserkapazität bestellt werden. In Sachsen bleibt die munitionsbelastete Gohrischheide ein zentrales Risiko. „Wir können nicht überall hinfahren, wo es brennt“, beschreibt Sachsenforst-Sprecher Marco Horn die Lage. Politisch rückt daher die Frage in den Fokus, ob belastete Flächen zumindest teilweise geräumt werden können. In einer laufenden Risikoanalyse wird zudem die Option eines gepanzerten unbemannten Löschfahrzeugs geprüft.
Zur Stärkung der Schlagkraft an sensiblen Standorten hat Sachsen ein Großtanklöschfahrzeug mit 10.000 Litern Wasser in Priestewitz stationiert, von wo aus mehrere Naturschutzgebiete gut erreichbar sind. Laut Innenministerium sind bis Ende 2025 insgesamt vier geländegängige Kommandowagen, 15 speziell für Waldbrände ausgerüstete Tanklöschfahrzeuge sowie sechs Großtanklöschfahrzeuge angeschafft worden. Perspektivisch sollen außerdem drei neue Hubschrauber der Landespolizei bereitstehen, die deutlich leistungsfähiger sein sollen als die bisherigen Modelle. Die ostdeutschen Länder setzen damit verstärkt auf mobile Löschwasservorräte, verbesserte Erreichbarkeit abgelegener Waldgebiete und technische Aufrüstung, um die erwarteten längeren Trockenphasen und steigenden Waldbrandgefahren in den kommenden Jahren besser abzufedern.