
Die 40 Unternehmen im deutschen Leitindex Dax steuern laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY auf einen neuen Dividendenrekord zu. Für das vergangene Geschäftsjahr werden demnach voraussichtlich rund 55,3 Milliarden Euro an die Aktionäre ausgeschüttet – ein Plus von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 52,2 Milliarden Euro. Damit erreichen die Ausschüttungen trotz der anhaltenden Konjunkturflaute in Deutschland ein neues Allzeithoch.
Wie aus der Auswertung von Geschäftsberichten, Pressemitteilungen und Einladungen zu Hauptversammlungen hervorgeht, erhöhen 25 Dax-Konzerne ihre Dividenden, bei zehn sinken die Zahlungen. Viele Unternehmen hätten sehr gute Zahlen für das vergangene Jahr vorgelegt, sagt Jan Brorhilker, Managing Partner bei EY. Davon profitieren insbesondere Anleger, die Dividenden als laufendes Zusatzeinkommen nutzen. In Deutschland werden die Ausschüttungen üblicherweise einmal im Jahr nach den Hauptversammlungen im Frühjahr gezahlt; die dort noch ausstehenden Beschlüsse gelten bei den meisten Konzernen als Formsache.
Dividendenstärkster Titel bleibt die Allianz mit einer geplanten Ausschüttungssumme von 6,5 Milliarden Euro. Dahinter folgen die Deutsche Telekom mit 4,8 Milliarden Euro und Siemens mit 4,2 Milliarden Euro. Ebenfalls in der Spitzengruppe liegen Mercedes-Benz, der Rückversicherer Munich Re und der Softwarekonzern SAP. Besonders dynamisch steigen die Dividenden beim Triebwerkbauer MTU Aero Engines (plus 64 Prozent), der Deutschen Bank (plus 44 Prozent) und der Commerzbank (plus 61 Prozent), die sich gegen eine Übernahme durch die italienische Bank Unicredit wehrt.
Nicht alle Branchen können vom aktuellen Dividendentrend profitieren. Vor allem die schwächelnde Autoindustrie reduziert ihre Ausschüttungen deutlich: Mercedes-Benz senkt die Dividendensumme EY zufolge um 19 Prozent, bei der Porsche Automobil Holding steht ein Minus von 21 Prozent. Insgesamt spiegelt sich in den Zahlen, dass viele Dax-Konzerne einen Großteil ihres Umsatzes im Ausland erzielen und damit weniger stark von der Schwäche der deutschen Binnenkonjunktur betroffen sind. Branchen wie Banken und Versicherungen verbuchten zuletzt Rekordergebnisse – und geben diese nun in Form höherer Dividenden an ihre Anteilseigner weiter.

Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.