Thyssenkrupp: Verhandlungen mit Jindal Steel und operative Herausforderungen

10.03.2026


Der Essener Industriekonzern Thyssenkrupp befindet sich in einer kritischen Phase des Umbaus, die durch mehrere zeitlich überlappende strategische Entscheidungen geprägt ist. Im Zentrum stehen die Zukunft der Handelssparte Materials Services und die Verkaufsverhandlungen für die Stahlsparte Steel Europe mit dem indischen Konzern Jindal Steel. Diese parallelen Prozesse erhöhen die Unsicherheit bei Anlegern, was sich im Aktienkurs widerspiegelt, der in den letzten 30 Tagen um 15,30% gefallen ist und zuletzt bei 9,23 Euro notierte.

Bei Materials Services, einer Einheit mit einem Umsatz von 11,4 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2024/25 und über 15.000 Beschäftigten, steht eine zentrale Portfolio-Entscheidung an. Das Management prüft Optionen wie einen Börsengang (IPO) im Herbst 2026, eine Abspaltung oder einen vollständigen Verkauf. Entscheidend dafür ist die operative Performance im laufenden zweiten Geschäftsquartal, das Ende März endet. Ohne spürbare Verbesserungen bleibt die Richtung offen, was den Druck auf die Sparte erhöht.

Parallel laufen exklusive Gespräche mit Jindal Steel über den möglichen Verkauf von Thyssenkrupp Steel Europe (TKSE). Ein Due-Diligence-Prozess ist im Gange, und wichtige Zwischenschritte wurden bereits umgesetzt, darunter ein Tarifvertrag zur Stahl-Neuausrichtung im Dezember 2025 und ein Term Sheet mit Salzgitter im Februar 2026 zur Übertragung der HKM-Anteile, die zum 1. Juni 2026 geplant ist. Diese Verhandlungen finden vor dem Hintergrund hoher Restrukturierungskosten statt; im ersten Quartal 2025/26 fielen bei Steel Europe 401 Millionen Euro an, was zu einem Nettoverlust von 334 Millionen Euro beitrug. Für das Gesamtjahr 2025/26 erwartet der Konzern einen Nettoverlust zwischen 400 und 800 Millionen Euro.

Ein weiterer Rückschlag betrifft die Dekarbonisierungsstrategie: Thyssenkrupp hat das Ausschreibungsverfahren für grünen Wasserstoff vorerst gestoppt, da die Angebote deutlich über den wirtschaftlich vertretbaren Kalkulationen lagen. Dies betrifft Pläne für eine Direct Reduction Iron (DRI)-Anlage im Duisburger Werk, die zentral für die Umstellung auf CO₂-arme Stahlproduktion ist. Trotz dieses Dämpfers hält der Konzern am Bau der Anlage fest und verweist auf Lichtblicke wie einen neuen Liefervertrag mit BMW für CO₂-reduzierten Stahl ab 2026. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Thyssenkrupp die operativen und strategischen Herausforderungen meistern kann, um den Umbau erfolgreich zu gestalten.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.