
In Zürich herrscht Wohnungsnot – doch ausgerechnet im oberen Preissegment bleiben Neubauwohnungen in prominenten Hochhäusern leer. Mehrere Türme mit Fokus auf kleinen, hochpreisigen Einheiten verzeichnen trotz grundsätzlich hoher Nachfrage spürbare Leerstände. Besonders betroffen sind Projekte mit Monatsmieten ab rund 2’500 Franken aufwärts, wie etwa der Alto Tower in Altstetten, Oerlikon One Living im ehemaligen Swissôtel-Turm und das Hochhaus Sphinx in Zürich-Wiedikon.
Im Sphinx setzt Eigentümerin Swiss Life konsequent auf 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen mit rund 60 bis 70 Quadratmetern Fläche. Die Mieten liegen zwischen 2’500 und 3’300 Franken, Nebenkosten nicht eingerechnet. Zielgruppe sind laut Vermarkter alleinstehende Gutverdienende, etwa Ärztinnen, Ärzte und leitendes Spitalpersonal des nahegelegenen Triemli-Spitals. Trotzdem ist Monate nach Bezugsstart noch rund ein Fünftel der insgesamt 70 Einheiten unvermietet. Parallel dazu lässt Swiss Life in der Nachbarschaft mehrere ältere Mehrfamilienhäuser abbrechen und verweist darauf, dass ein Teil der noch verfügbaren Wohnungen im Sphinx nur befristet vermietet werde, um sie ab Ende März 2027 für Bewohnerinnen und Bewohner von Leerkündigungen am Letzigraben und an der Triemlistrasse freizuhalten.
Ähnliche Muster zeigen sich in anderen Projekten. Im Alto Tower in Zürich-Altstetten, einem mehr als 80 Meter hohen Neubau mit rund 146 Mietwohnungen, sind Monate nach dem Start weiterhin etwa 20 Wohnungen frei. Die Mieten reichen je nach Grösse von rund 2’200 bis über 5’000 Franken pro Monat. Teilweise werden leerstehende Einheiten inzwischen über Plattformen wie Airbnb angeboten, wo sie etwa 4’400 Franken monatlich kosten. Im Projekt Oerlikon One Living, in den oberen Stockwerken des früheren Swissôtel-Turms, stehen ebenfalls weiterhin Wohnungen leer; für eine 2,5-Zimmer-Wohnung werden dort rund 3’400 Franken verlangt, die Preise für Penthouses liegen deutlich höher.
Die Entwicklung legt eine wachsende Diskrepanz im Zürcher Wohnungsmarkt offen: Während viele Haushalte verzweifelt bezahlbaren Wohnraum suchen, scheint das Angebot an kompakten, aber sehr teuren Neubauwohnungen die Nachfrage der angepeilten Klientel nicht vollständig zu treffen. Die Kombination aus hohen Mieten, kleiner Zimmerzahl und stark auf „Urban Professionals“ zugeschnittener Vermarktung stösst offenkundig an Grenzen. Gleichzeitig verdeutlichen die Leerstände, dass selbst in einer Stadt mit struktureller Wohnraumknappheit nicht jedes Projekt im Hochpreissegment automatisch rasch absorbiert wird.
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.