
Der anhaltende Iran-Konflikt schlägt nach Einschätzung von Bauernverbänden zunehmend auf die Kostenstrukturen der deutschen Landwirtschaft durch. Vertreter aus Rheinland-Pfalz berichten von spürbar steigenden Aufwendungen für Energie und Betriebsmittel – mit absehbaren Folgen für die Verbraucherpreise im Lebensmittelhandel. „Durch den Iran-Konflikt erhöhen sich die Gas- und Ölpreise am Weltmarkt“, sagt Andreas Köhr vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd. Das treffe die Branche unmittelbar über höhere Dieselpreise.
Besonders im Ackerbau seien die gestiegenen Dieselpreise derzeit deutlich zu sehen, heißt es aus den Verbänden. Hintergrund ist die Frühjahrsbestellung, die vielerorts bereits läuft und eine Vielzahl von Arbeitsgängen auf dem Feld erfordert. Jeder zusätzliche Liter Diesel verteuert die Bewirtschaftung der Flächen. Parallel dazu steigen auch die Gaspreise, was nach Einschätzung der Landwirte mit Verzögerung auf die Düngerpreise durchschlägt, da Gas ein zentraler Rohstoff in der Düngemittelproduktion ist.
Bereits jetzt melden Betriebe zum Teil kräftige Preisanstiege bei Dünger. Köhr verweist auf „abgeschnittene Handelswege im Nahen Osten“, die zu einer Verknappung am Weltmarkt geführt hätten. Je nachdem, ob landwirtschaftliche Betriebe ihren Dünger noch vor Ausbruch des Krieges einkaufen konnten oder nicht, sind sie aktuell unterschiedlich stark belastet. Während einige ihre Bestände zu früheren Konditionen gesichert haben, sehen sich andere nun mit deutlich höheren Einkaufspreisen konfrontiert.
Auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. „Die Energiepreise steigen. Damit wird die Bewirtschaftung der Flächen sehr viel teurer“, sagt dessen Vertreter Herbert Netter. Zusammen mit den Mehrkosten für Dünger komme er zu dem Schluss: „Am Ende werden schließlich die Lebensmittelpreise steigen müssen.“ Um gegenzusteuern, fordern die Verbände, die CO₂-Besteuerung auf Dieselkraftstoff für einen bestimmten Zeitraum abzusenken oder auszusetzen. Davon würden nach ihrer Darstellung nicht nur Landwirte profitieren, sondern alle dieselabhängigen Wirtschaftsbereiche.

Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.
Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.
Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.
Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.