Spritpreise in Österreich steigen erneut – Superbenzin nähert sich 1,74 Euro

14.03.2026


Autofahrer in Österreich müssen weiter mit hohen Treibstoffkosten leben. Laut dem Spritpreisrechner der Regulierungsbehörde E-Control kostete ein Liter Diesel am Donnerstag im österreichweiten Schnitt 1,939 Euro und damit exakt so viel wie am Vortag. Der Durchschnittspreis für Superbenzin zog hingegen leicht an und lag bei 1,739 Euro je Liter, nach 1,729 Euro am Mittwoch. Damit setzte sich der schwankende, insgesamt aber erhöhte Preistrend der vergangenen Tage fort.

Bereits am Mittwoch hatten sich die Spritpreise nach E-Control-Daten nur moderat bewegt. Im österreichweiten Durchschnitt waren Diesel mit 1,939 Euro je Liter und Superbenzin mit 1,729 Euro etwas günstiger gewesen als am Dienstag, als für Diesel im Schnitt 1,954 Euro und für Superbenzin 1,744 Euro zu bezahlen waren. Der jüngste Anstieg bei Super hat diesen kurzfristigen Rückgang damit teilweise wieder ausgeglichen, während Diesel auf dem zuvor erreichten Niveau verharrt.

Deutlich zeigen sich weiterhin regionale Unterschiede. Am günstigsten tankten Konsumenten zuletzt im Burgenland, während sowohl Diesel als auch Superbenzin in Salzburg und Tirol am teuersten waren. Diese Spannbreite zwischen den Bundesländern bleibt damit ein prägendes Merkmal des österreichischen Tankstellenmarkts. E-Control veröffentlicht die Durchschnittspreise des Vortages täglich um 8.00 Uhr auf Basis der Meldungen der Tankstellen.

Regulatorisch gilt derzeit, dass Tankstellen ihre Spritpreise nur einmal pro Tag um 12.00 Uhr anheben dürfen; Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Auf dieser Grundlage bilden die tagesaktuellen Daten ein Bild eines Marktes, der zwar nur geringe tägliche Ausschläge zeigt, sich aber insgesamt auf einem anhaltend hohen Preisniveau eingependelt hat.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.