Sozialdemokraten hoffen nach Führungswechsel auf Stabilität

08.10.2026


Die SPÖ stellt ihre Spitze neu auf und setzt dabei demonstrativ auf Geschlossenheit. Frauenvorsitzende und Ministerin Eva-Maria Holzleitner sowie Klubobmann Philip Kucher wurden am Donnerstag einstimmig zu geschäftsführenden Parteichefs bestellt. Das beschloss der Parteivorstand nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Teilnehmer. Die Sozialdemokraten reagieren damit auf eine Phase innerparteilicher Turbulenzen und schwacher Umfragewerte, in denen die Partei zuletzt erstmals hinter die Grünen zurückgefallen ist.

Das neue Führungsduo erschien gemeinsam mit dem scheidenden Parteichef und Vizekanzler Andreas Babler zu den Gremiensitzungen in Wien. Babler ließ offen, ob er dauerhaft Regierungsmitglied bleiben wird, und verwies darauf, dass es „Usus“ sei, dass sich der künftige Vizekanzler sein Team selbst zusammenstellt. Der designierte Vizekanzler und amtierende Finanzminister Markus Marterbauer soll das Amt mit Jahresbeginn 2027 übernehmen. Er galt bereits im Vorfeld als gesetzt, konnte wegen eines Treffens mit EU-Amtskollegen jedoch nicht persönlich teilnehmen und wurde für rund eine halbe Stunde per Video in die Sitzung zugeschaltet.

In der Partei ruht erkennbar viel Hoffnung auf Marterbauer. Mehrere Spitzenvertreter verknüpfen mit einer vollständigen Genesung von seiner Krebserkrankung die Möglichkeit, dass er perspektivisch auch den Parteivorsitz übernehmen könnte. Eine Zusage dafür gibt es aber nicht. Fest steht vorerst nur, dass der Wahlparteitag im ersten Quartal des kommenden Jahres stattfinden soll. Bislang liegen keine offiziellen Kandidaturen für die künftige reguläre Parteispitze vor, die Übergangsgeschäfte werden nun von Holzleitner und Kucher geführt.

Holzleitner sprach vor Beginn der Sitzungen von einem „Tag der Einigkeit“. Kucher betonte, die Menschen hätten „zu Recht genug“ von jahrelangen Diskussionen um Personalfragen; nun solle es einen „geordneten Neustart in der SPÖ“ geben. Dazu gehört auch, die zuletzt brüchige Einbindung der Länder zu verbessern: Nachdem viele Landeschefs Gremiensitzungen nur noch sporadisch besucht hatten, wurde Besserung gelobt. Zum jüngsten Treffen waren mit Ausnahme des Salzburger Vorsitzenden Peter Eder und des – angekündigt entschuldigten – burgenländischen Landeshauptmanns Hans Peter Doskozil die Landesorganisationen vertreten, letzteres über Klubchef Roland Fürst im Präsidium. Ob die demonstrierte Einigkeit und die neue Übergangsführung ausreichen, die SPÖ aus dem Umfragenkeller zu holen, bleibt vorerst offen.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.