PORR AG verzeichnet Rekordjahr 2025 trotz schwierigem Marktumfeld

10.03.2026


Die PORR AG, einer der führenden Baukonzerne Österreichs, hat für das Geschäftsjahr 2025 vorläufige Zahlen vorgelegt, die ein historisch starkes Ergebnis zeigen. Trotz eines geopolitisch schwierigen Umfelds und einer sich nur langsam erholenden Baukonjunktur verzeichnete das Unternehmen in allen Kernbereichen signifikantes Wachstum. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg um 24 Prozent auf 197 Millionen Euro, während der Umsatz auf 6,3 Milliarden Euro wuchs. Die Produktionsleistung erreichte mit 6,8 Milliarden Euro ein Rekordniveau, wie das Unternehmen in Wien mitteilte.

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung des Auftragsbestands, der per 31. Dezember 2025 um 11,7 Prozent auf 9,5 Milliarden Euro gestiegen ist und damit deutlich über dem Wert einer Jahresleistung liegt. Die Auftragseingänge erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 14,1 Prozent auf 7,8 Milliarden Euro. Großprojekte aus dem Segment Infrastruktur International sowie aus Rumänien, Polen und Tschechien trugen maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Der Tiefbau- und Infrastrukturbereich erwies sich als wesentlicher Treiber der positiven Entwicklung.

Ein weiterer Erfolg für das Unternehmen war der Aufstieg in den Austrian Traded Index (ATX), der die 20 größten und liquidesten Unternehmen Österreichs umfasst. Dieser Schritt erfolgte nach einer ausgezeichneten Kursentwicklung, bei der sich der Aktienkurs der PORR in den vergangenen zwölf Monaten mehr als verdoppelte. Zudem vervierfachte sich das Handelsvolumen der Aktie an der Wiener Börse. PORR-CEO Karl-Heinz Strauss zeigte sich erfreut über diese Entwicklung und betonte, dass die Erfolge in der Bauwirtschaft auch am Kapitalmarkt honoriert würden.

Die starke Performance basiert zu 98,4 Prozent auf den sieben Heimmärkten des Unternehmens: Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei und Rumänien. Österreich bleibt dabei der größte Heimmarkt. Analysten der Montega AG haben die Aktie mit einer Kaufempfehlung und einem Kursziel von 46 Euro bewertet, da das operative Ergebnis die Erwartungen deutlich übertroffen habe. Die vorläufigen Zahlen bilden eine solide Basis für das kommende Jahr, wie das Unternehmen betont.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.