
Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse stellt die österreichische Bundesregierung die Unterstützung für Opfer von Straftaten auf neue Grundlagen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legt eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes (VOG) vor, die Entschädigungen und Leistungen für Betroffene spürbar ausweiten soll. Die Reform tritt damit in eine Lücke, auf die Opferhilfsorganisationen bereits nach dem Terroranschlag in Wien 2020 hingewiesen hatten: Die bestehenden gesetzlichen Hilfen galten vielen als zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß.
Kernstück der geplanten Reform ist die Verdoppelung des pauschalen Schmerzengeldes. Bisher liegen die Pauschalen je nach Schwere des Falls zwischen 2.000 und 12.000 Euro – Beträge, die seit 2013 nicht mehr valorisiert wurden. Künftig sollen diese Sätze erhöht werden, um die finanzielle Entschädigung näher an aktuelle Lebenshaltungs- und Behandlungskosten heranzuführen. Zusätzlich entfällt bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten sowie bei Angehörigen von infolge eines Verbrechens Verstorbenen die bisher erforderliche Begutachtung; in diesen Fällen steht automatisch eine erhöhte Pauschalsumme von 4.000 Euro zu.
Über das Schmerzengeld hinaus sieht die Novelle ein breiteres Unterstützungsbündel vor. Der Höchstbetrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird ebenso verdoppelt wie bestimmte andere finanzielle Hilfen. Ausgebaut werden außerdem Therapieangebote, insbesondere klinisch-psychologische Leistungen, und der Einsatz von Kriseninterventionseinheiten soll verstärkt werden. Zur Stärkung der Sicherheit von Betroffenen plant der Bund Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat zerstört oder beeinträchtigt wurden.
Schumann begründet die Neuausrichtung mit dem Anspruch auf eine „respektvolle und einfühlsame Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“. Das menschliche Leid könne der Staat nicht wiedergutmachen, betont die Ministerin, es gelte aber, Betroffene so gut wie möglich zu begleiten. Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen in die parlamentarische Begutachtung gehen. Damit könnte der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und zahlreiche weitere schwer verletzte, zu einem Wendepunkt in der österreichischen Opferpolitik werden.

Ein hochpreisig ausgestatteter Besprechungsraum im Bremer Jobcenter hat den Geschäftsführer der Einrichtung den Job gekostet und eine politische Debatte über den Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgelöst. Die Trägerversammlung des Jobcenters entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Bundesagentur für Arbeit und das Bremer Arbeitsressort mitteilten. In dem Gremium sind Vertreter des Jobcenters sowie des Arbeits- und des Finanzressorts vertreten.
Auslöser ist der sogenannte „Kreativraum“, dessen Ausstattung mit Designermöbeln rund 906.000 Euro gekostet haben soll. Nach Angaben der Trägerversammlung steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zum Zweck des Raums. Zudem erklärten die Träger, sie seien über das Projekt und seine finanzielle Dimension nicht informiert gewesen. Weitere 293.000 Euro wurden für einen zusätzlichen Raum veranschlagt, der für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt vorgesehen ist.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) sprach von einem massiven Vertrauensverlust. Die vorliegenden Erkenntnisse hätten „das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte sie. Vor diesem Hintergrund sei die Abberufung Spinns als Geschäftsführer erforderlich gewesen. Zu den konkreten internen Entscheidungswegen und möglichen persönlichen Verantwortlichkeiten äußerten sich die Beteiligten zunächst nicht näher.
Die Trägerversammlung kündigte an, weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu prüfen. Ziel sei es, den Vorgang vollständig aufzuklären. Damit dürfte das Projekt „Kreativraum“ über den Einzelfall hinaus zum Prüfstein für Kontrollmechanismen in öffentlich finanzierten Einrichtungen werden. Wie es an der Spitze des Bremer Jobcenters weitergeht und wann eine Nachfolge geregelt wird, blieb zunächst offen.