
Im monatelangen Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen wächst der Druck auf Kommunen, Krankenkassen und Landesregierung. Der nordrhein-westfälische Städtetag warnt vor „erheblichen Finanzierungslücken“ und sieht die Funktionsfähigkeit des Notfalldienstes gefährdet. Hintergrund ist die Frage, wer die Kosten für sogenannte Fehlfahrten trägt – Einsätze, bei denen am Ende kein Patient in ein Krankenhaus transportiert wird. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten angekündigt, sich ab 2026 an diesen Kosten nicht mehr zu beteiligen und weigern sich seit diesem Jahr, Fehlfahrten vollständig zu bezahlen.
Die Landesregierung versucht, den Konflikt mit einer Übergangslösung zu entschärfen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) legte dem Gesundheitsausschuss des Landtags einen Musterbeschluss vor, der auf ein Angebot der Kassen zurückgreift: Demnach sollen die Krankenkassen übergangsweise die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Die Regelung wäre jedoch an eine Obergrenze gebunden – sie gilt nur, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich liegt diese Quote in vielen Städten laut Landesangaben bei bis zu 25 Prozent.
Für die Kommunen reicht der Vorschlag nicht aus. Vertreter des Städtetags kritisieren, dass Städte auf hohen Summen sitzenblieben, sollten die Kassen nur einen Teil der Fehlfahrten finanzieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage sehen sie kaum Spielraum, die Lücken aus eigenen Mitteln zu schließen. In Beschlüssen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ist von einem Szenario die Rede, in dem die Kommunen gezwungen sein könnten, von allen Menschen, die einen Rettungswagen rufen, hohe Eigenanteile zu verlangen. Der Rettungsdienst sei eine „riesige Errungenschaft“ der Gefahrenabwehr und dürfe „nicht unter Druck geraten“, heißt es.
Eine ursprünglich geplante landesweit einheitliche Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen, Krankenkassen und Land zur dauerhaften Finanzierung des Rettungsdienstes ist gescheitert. Nach Einschätzung des Städtetags lasse sich dieses Modell „nicht verwirklichen“. Stattdessen sollen nun einzelne Städte selbst entscheiden, ob sie den vom Land vorgeschlagenen Übergangsmodus akzeptieren und individuelle Vereinbarungen mit den Kassen schließen. Im Gegenzug erwartet die Landesregierung, dass die Kommunen die Strukturen des Rettungsdienstes in NRW auf den Prüfstand stellen und Einsparmöglichkeiten prüfen. Für Versicherte bleibt damit offen, ob und in welchem Umfang sie künftig an den Kosten eines Notrufs beteiligt werden könnten.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.