Newcastle-Seuche zwingt Brandenburgs Geflügelbranche in den Krisenmodus

03.04.2026


Der massive Ausbruch der Newcastle-Krankheit hat Brandenburgs Geflügelwirtschaft in eine Ausnahmesituation versetzt. Nach Angaben der Behörden mussten bislang rund drei Millionen Stück Geflügel getötet werden, der Landkreis Dahme-Spreewald im Südosten des Bundeslands ist mit etwa 1,6 Millionen Tieren am stärksten betroffen. „Einen Seuchenausbruch dieser Größenordnung hatten wir in der Geschichte des Landkreises noch nicht“, sagte Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Dahme-Spreewald, der Deutschen Presse-Agentur. Er rechnet damit, dass die Bekämpfungsmaßnahmen mindestens bis Ende Mai andauern werden.

Insgesamt wurden bislang 16 Ausbrüche der atypischen Geflügelpest – wie die Newcastle-Krankheit ebenfalls genannt wird – in Brandenburg registriert. Neben Dahme-Spreewald sind auch die Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland betroffen. In Oder-Spree müssen allein 377.000 Tiere getötet werden. Die besonders hohe Zahl an gekeultem Geflügel geht vor allem auf Ausbrüche in drei Großbetrieben zurück, wie Wichary erläuterte. In Dahme-Spreewald konzentrieren sich die Fälle insbesondere auf Bestensee und Königs Wusterhausen, dort wurde ein Krisenstab eingerichtet.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die Hühner und Puten besonders stark trifft. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Erreger bereits bei über 240 Vogelarten nachgewiesen. Die Symptome ähneln denen der Vogelgrippe und reichen von Augenentzündungen und Atemstörungen über Durchfall bis hin zu Lähmungen und Kopfschiefhaltung. Jüngere Tiere können innerhalb von drei bis sieben Tagen vollständig verenden, ganze Herden können ausgelöscht werden. In Deutschland war die Tierseuche zuletzt vor rund 30 Jahren aufgetreten, seither gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht.

Trotz dieser Impfpflicht ist bislang unklar, wie das Virus in die betroffenen Betriebe gelangen konnte. Die Tierärzteschaft arbeitet unterdessen im Krisenmodus. „Die Tierärzte sind sieben Tage die Woche im Einsatz“, sagte Wichary. Die Kontrollen in betroffenen und in weiteren Geflügelhaltungen seien extrem aufwendig. Teams müssen Ställe in vollständiger Schutzausrüstung betreten und sich nach jedem Einsatz umfassend desinfizieren, bevor sie zum nächsten Betrieb fahren. Die Behörden gehen davon aus, dass die intensive Bekämpfung und Überwachung noch Wochen in Anspruch nehmen wird.

NRW-Lockerung an Karfreitag: Bibel-Parodie wird zum Symbol für Säkularisierungsdebatte

03.04.2026


Der Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag – doch still ist vor allem die Leinwand. Öffentliche Filmvorführungen stehen an diesem Tag unter besonderen Auflagen, viele Titel sind ohne spezielle Feiertagsfreigabe tabu. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, das Grundprinzip ist jedoch ähnlich: Der staatliche Schutz des christlichen Trauer- und Gedenktags schränkt das reguläre Freizeitangebot spürbar ein. Daran entzündet sich seit Jahren Kritik von Verbänden, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern.

In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst diese Auseinandersetzung nun erneut zugespitzt. Der Verein setzte in Düsseldorf per Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidenten die Vorführung der Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ an Karfreitag durch. Der 1979 erschienene Film, der die Zeit Jesu humorvoll aufs Korn nimmt, hat sich zum Symbol im Kampf gegen das Feiertagsrecht entwickelt. Für Vereinsvertreterin Ricarda Hinz ist die Vorstellung weniger Provokation als politisches Statement. In einer Stadt, in der nach Angaben des Vereins die Mehrheit der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehört, sei ein Aufführungsverbot „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.

Hinz und Gleichgesinnte sehen in den Verboten einen Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung und eine einseitige Bevorzugung religiöser Normen. Das Zeigen einer Satire am Karfreitag stelle keine Störung der Religionsausübung dar, argumentiert sie. Ihr Leitmotiv bringt Hinz in einem Satz auf den Punkt: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“ Damit zielt die Initiative weniger auf einzelne Gläubige als auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich trotz gesellschaftlicher Veränderungen seit Jahrzehnten nur punktuell verändert haben.

Kirchliche Stimmen halten dagegen. Der Münchner katholische Pfarrer Rainer Maria Schießler betont die besondere Bedeutung der Kar- und Ostertage für seine Kirche. Er plädiert ebenfalls für gegenseitige Rücksichtnahme, interpretiert diese jedoch anders: Einschränkungen an stillen Feiertagen seien angemessen, weil sie Raum für Besinnung schaffen könnten – auch für Menschen ohne feste Kirchenbindung. Aus seiner Sicht können Tage der Ruhe ein verbindendes Element in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft sein, während „Gewaltfilme oder unpassende Veranstaltungen“ an solchen Terminen nicht in die Zeit passten.

Zwischen diesen Positionen verläuft eine Konfliktlinie, die weit über einen einzelnen Kultfilm hinausreicht. Auf der einen Seite steht der Anspruch religiöser Gemeinschaften auf gesetzlichen Schutz ihrer Feiertage, auf der anderen das Interesse einer säkularer werdenden Bevölkerung an freien, weltlichen Angeboten – auch am Karfreitag. Die Düsseldorfer Ausnahme für „Das Leben des Brian“ zeigt, wie stark Gerichte und Behörden im Einzelfall abwägen müssen. Ob solche Einzelfalllösungen künftig häufiger werden oder den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Feiertagsgesetze grundlegend zu überarbeiten, bleibt vorerst offen.