Neuer Hoffnungsträger in der CLL-Therapie: Roche vereinbart Milliardenpartnerschaft mit Nurix

10.06.2026


Roche verstärkt seine Pipeline in der Onkologie mit einem milliardenschweren Lizenz- und Entwicklungspakt. Der Schweizer Pharmakonzern sichert sich gemeinsam mit Nurix Therapeutics die Rechte an Bexobrutideg, einem Wirkstoffkandidaten gegen Blutkrebs. Für die Zusammenarbeit zahlt Roche dem US-Unternehmen zunächst eine Vorabprämie von 700 Millionen Dollar in bar. Erreichen die Partner definierte Entwicklungs-, Zulassungs- und Umsatzziele, kann das Gesamtvolumen der Vereinbarung auf bis zu 2,3 Milliarden Dollar anwachsen. Die Transaktion soll nach Unternehmensangaben im dritten Quartal 2026 abgeschlossen werden.

Im Zentrum der Kooperation steht Bexobrutideg, ein oral verfügbarer Wirkstoff aus der Klasse der sogenannten BTK-Degrader (Bruton-Tyrosinkinase-Degrader). Das Mittel soll im Sommer in die entscheidende Phase-III-Studie zur Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) eintreten. Bexobrutideg verfolgt einen anderen therapeutischen Ansatz als etablierte BTK-Hemmer: Statt die Aktivität des BTK-Proteins lediglich zu blockieren, soll der Kandidat dieses gezielt abbauen. Damit zielen Roche und Nurix auch auf Patientengruppen ab, deren Erkrankung Resistenzen gegen bestehende Standardtherapien entwickelt hat.

Roche und Nurix planen, Bexobrutideg über die CLL hinaus in weiteren Indikationen zu testen. Geplant sind zusätzliche Studien bei anderen bösartigen Erkrankungen des B-Zell-Systems. Darüber hinaus sehen die Unternehmen Einsatzpotenzial in der Immunologie und Neurologie, etwa bei Multipler Sklerose und chronischer spontaner Urtikaria. Nach Angaben der Partner gehört Bexobrutideg zu einer neuen Generation von Medikamenten, die krankheitsverursachende Proteine gezielt abbauen und damit ein breiteres Wirkspektrum eröffnen sollen.

Finanziell und operativ teilen sich Roche und Nurix die Lasten und Chancen des Programms. Die Entwicklungskosten werden im Verhältnis 60 zu 40 zugunsten von Roche getragen. In den Vereinigten Staaten wollen die Unternehmen Bexobrutideg gemeinsam vermarkten und Gewinne wie Verluste aus dem US-Geschäft jeweils zur Hälfte teilen. Außerhalb der USA übernimmt Roche den Vertrieb in eigener Regie, während Nurix Anspruch auf Lizenzzahlungen erhält. Nurix-Chef Arthur Sands bezeichnete die Vereinbarung als wichtigen Meilenstein, der es dem Unternehmen ermögliche, das Potenzial von Bexobrutideg in Onkologie, Immunologie und Neurologie auszuschöpfen.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.