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Die Teuerung in der Schweiz ist im Februar stabil geblieben und verharrte bei einem Anstieg der Verbraucherpreise von 0,1 Prozent im Jahresvergleich. Damit entsprach die Inflation genau dem Wert vom Januar und lag am oberen Ende der Erwartungen von Experten, die mit einer Bandbreite zwischen minus 0,1 und plus 0,1 Prozent gerechnet hatten. Die Statistikbehörde BFS teilte die Daten am Mittwoch in Neuenburg mit.
Innerhalb der verschiedenen Güterkategorien zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Inflation bei Inlandgütern liegt weiter klar höher und stieg im Berichtsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,6 Prozent an. Gleichzeitig verbilligten sich Importgüter im Jahresvergleich um 1,6 Prozent. Die Kerninflation, die frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe ausschließt, lag im Februar bei 0,4 Prozent und damit etwas niedriger als im Januar mit 0,5 Prozent.
Im Vergleich zum Vormonat stieg der Landesindex der Konsumentenpreise (CPI) im Februar um 0,6 Prozent auf 100,6 Punkte. Dieser Anstieg fiel höher aus als von Ökonomen erwartet, die eine Spanne zwischen 0,3 und 0,5 Prozent prognostiziert hatten. Laut BFS ist der monatliche Preisanstieg auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter höhere Preise für Wohnungsmieten und im Luftverkehr sowie in der Hotellerie, Parahotellerie und bei Pauschalreisen ins Ausland. Billiger wurden hingegen Beeren sowie Frucht- und Gemüsesäfte.
Erst zu Jahresbeginn hatte das BFS den Landesindex der Konsumentenpreise mit einem neu zusammengesetzten Warenkorb publiziert, um den Index an aktuelle Konsumgewohnheiten und Marktveränderungen anzupassen. Wie der EFG-Ökonom GianLuigi Mandruzzato hervorhebt, blieb die Inflation im Februar zwar niedrig, aber positiv und entsprach damit den jüngsten Prognosen der Schweizerischen Nationalbank für das erste Quartal 2026. Die Teuerung wurde erneut durch die Importpreise gedämpft, was auf den starken Schweizer Franken und die bis Februar niedrigeren Energiepreise zurückzuführen sei.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.