
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sein Verhalten beim Besuch im Weißen Haus in Washington verteidigt. Der Kanzler traf US-Präsident Donald Trump Anfang der Woche, wobei der Iran-Krieg und Handelsfragen im Mittelpunkt der Gespräche standen. Merz erklärte bei einem Wahlkampfabschluss der CDU für die Landtagswahl in Baden-Württemberg in Stockach: "Wenn da die Kameras laufen, dann werde ich nicht anfangen, mit dem amerikanischen Präsidenten zu streiten."
Der Kanzler räumte ein, dass ihm der ein oder andere vorgeworfen habe, zu freundlich gewesen zu sein. Während des öffentlichen Teils des Besuchs sprach Merz drei Minuten, während US-Präsident Trump den Rest der Zeit mit seinen Ausführungen füllte. Diese Zurückhaltung zog Kritik nach sich, insbesondere von der Linkspartei, die das Auftreten als "würde- aber vor allem ergebnislose Vorstellung" bezeichnete.
Kritik erhielt Merz auch aus Spanien, nachdem Trump die Nato-Partner Spanien und Großbritannien scharf attackiert hatte. Die spanische Regierung zeigte sich verärgert über das Schweigen des Kanzlers angesichts Trumps Kritik am spanischen Widerstand gegen den Iran-Krieg. Spaniens Außenminister José Manuel Albares übermittelte diplomatisch höflich seine "Überraschung" über die mangelnde Solidarität des Bundeskanzlers.
Merz betonte jedoch, er konzentriere sich bei den Beziehungen zu den USA weiter auf die gemeinsamen Werte. Der Kanzler begründete seine Haltung mit der anhaltenden Abhängigkeit Europas von amerikanischer Unterstützung: Bei der Verteidigung des europäischen Kontinents "sind und bleiben wir auf Zeit auf die Amerikaner angewiesen". Parallel zu diesen Erklärungen war Merz am Freitagabend bei zwei Wahlkampfabschlüssen im Südwesten mit CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel unterwegs, neben Stockach auch im oberschwäbischen Ravensburg.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.